Besser als der Bund der Ehe?

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Der vorliegende Beitrag erscheint in Ambo Jahrbuch der Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz, Jg. 11 (2026)

 

 Besser als der Bund der Ehe?

Zur Vorzüglichkeit der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen

 

Die Ehe ist gut und gesegnet, besser und gesegneter ist die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. So lässt sich eine langständige opinio communis kirchlicher Überlieferung zusammenfassen.[1]

Ein junger Theologieprofessor meinte mir gegenüber einmal: Wenn die Vorzüglichkeit des geweihten Lebens nicht mehr gelehrt werde, brauche man sich über einen Mangel an geistlichen Berufungen nicht zu wundern. Das Statement überraschte mich. Und es deckte bei mir Wissenslücken auf: (1.) In welchem Sinn lehrte die kirchliche Überlieferung einen Vorrang der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen? (2.) Hält das kirchliche Lehramt an einem solchen Vorrang fest oder hat sie ihn stillschweigend verabschiedet? (3.) Wie lässt sich gegebenenfalls dafür argumentieren? Diese drei Fragestellungen bilden das Thema dieser Ausführungen.

Die Hochschätzung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (sei es im Sinn der Jungfräulichkeit oder des Zölibats) scheint in der Alten Kirche nicht zuletzt inspiriert gewesen zu sein durch das Vorbild der Lebensweise des Herrn (Didaché 11,8) und einiger Apostel (Mt 19,12; 1 Kor 7,8).[2] Darüber hinaus spielte für die Alte Kirche die Weisung des Apostels Paulus eine zentrale Rolle:

Den Unverheirateten und den Witwen sage ich: Es ist gut, wenn sie so bleiben wie ich. (1 Kor 7,8) […] Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. (1 Kor 7,32–34) […] Wer seine Jungfrau heiratet, handelt also richtig; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser. (1 Kor 7,38)

Paulus stellt klar: Es handelt sich nicht um ein Gebot des Herrn, sondern um einen Rat des Apostels, „den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht“ (1 Kor 7,25) und der „auch Gottes Geist habe“ (1 Kor 7,40). Die kirchliche Überlieferung rezipierte die Ausführungen des Apostels freilich nicht nur als menschliche Empfehlung, sondern (in Zusammenschau mit anderen Schrift- und Traditionselementen) als vom Heiligen Geist inspirierte Schrift und als Ausdruck der apostolischen Überlieferung.[3]

Das Konzil von Trient (1545–1563) dogmatisierte schließlich die kirchliche Lehre von der Rangordnung der Stände unter Berufung auf 1 Kor 7. Im Dekret Tametsi wendet es sich gegen Luther und belegt die Leugner der kirchlichen Überlieferung mit dem Anathema:

Wenn jemand sagt, dass der Stand der Ehe dem Stand der Jungfräulichkeit oder des Zölibats vorzuziehen sei und es nicht besser und gesegneter sei, in der Jungfräulichkeit oder im Zölibat zu verharren, der sei ausgeschlossen.[4]

1 . Eine überholte Lehre?

Hält das kirchliche Lehramt am geistlichen Vorrang der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen noch immer fest? Oder hat es sich von dieser für heutige Ohren provokanten Auffassung verabschiedet, etwa im Modus stillschweigenden Vergessens?[5]

Prüfen wir zunächst einige bedeutende lehramtliche Verlautbarungen zum Thema. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) bezeichnet die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen in seiner Konstitution über die Kirche im Anschluss an den Apostel Paulus als „kostbare göttliche Gnadengabe“, durch die „man sich leichter ungeteilten Herzens (vgl. 1 Kor 7,32–34) Gott allein hingibt.“ Daran anschließend heben die Konzilsväter die kirchliche Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen hervor:

Diese vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen wurde von der Kirche immer besonders in Ehren gehalten als Zeichen und Antrieb für die Liebe und als eine besondere Quelle geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt.[6]

Für unsere Fragestellung einschlägig ist eine Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils im Dekret zur Ausbildung der Priester Optatam totius. Die Konzilsväter halten ebendort fest:

Um die Pflichten und die Würde der christlichen Ehe, die ein Bild der Liebe zwischen Christus und seiner Kirche ist (vgl. Eph 5,32), sollen die Alumnen gebührend wissen; sie sollen aber klar den Vorrang der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen […][7]

Ebenfalls aufgegriffen wird unsere Fragestellung vom nachsynodalen apostolischen Schreiben Vita consecrata (1996). Papst Johannes Paul II. erkennt dem geweihten Leben darin einen „objektiven Vorrang“ zu, der darin gründe, die „Lebensweise Christi“ widerzuspiegeln.[8]

Tatsächlich ist die Vorzüglichkeit der vollkommenen Keuschheit um des Himmelreiches willen, die zu Recht als das ‚Tor‘ zum ganzen geweihten Leben gilt, Thema der feststehenden Lehre der Kirche.[9]

Aufschlussreich ist schließlich, wie der Katechismus der katholischen Kirche (1992) das Verhältnis von Ehe und Jungfräulichkeit erläutert. Zunächst betont er, dass das Ehesakrament ebenso wie die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen von Christus dem Herrn kommen, der beiden Bedeutung verleiht und die Gnade schenkt, sie seinem Willen entsprechend zu leben.[10] Ferner erläutert der Katechismus, dass beide Lebensformen miteinander zusammenhängen: „Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen und der christliche Sinn der Ehe lassen sich nicht voneinander trennen; sie fördern einander.“[11] Dies wird mit einem Zitat des Kirchenvaters Johannes Chrysostomos untermauert:

Die Ehe herabwürdigen, heißt gleichzeitig die Ehre der Jungfräulichkeit schmälern; sie lobpreisen, heißt die der Jungfräulichkeit gebührende Bewunderung steigern […] Was nämlich nur im Vergleich mit einem Übel gut erscheint, kann nicht wirklich gut sein, aber das, was noch besser ist als unbestrittene Güter, ist das hervorragende Gut.[12]

Mit anderen Worten: Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen ist nicht deshalb zu preisen, weil sie besser wäre als etwas Schlechtes, sondern vielmehr deshalb, weil sie besser ist als etwas unbestritten Gutes.[13] Der Katechismus bezeugt somit, verpackt in einem Kirchenväterzitat, ebenfalls die traditionelle Auffassung.

Die aufgeführten Stellungnahmen bezeugen, dass die Kirche am geistlichen Vorrang der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen bis hinein in jüngere Verlautbarungen des Lehramts festhält. Hingegen kann von einer bewussten Abkehr oder auch nur einem stillschweigenden Vergessen keine Rede sein. Zu fragen wäre allerdings, ob die geistliche Vorzüglichkeit der Jungfräulichkeit heute im kirchlichen Bewusstsein nach wie vor präsent ist. In jedem Fall dürfte sie auf kommunikative Barrieren stoßen: Die Auffassung, dass nicht alle Lebensformen gleichwertig sind, steht quer zu einem heute in Gesellschaft und Kirche verbreiteten Gleichheitsdenken, das Über- oder Unterordnungen unter den Verdacht der Diskriminierung und Unterdrückung stellt.

Von daher erscheint es umso dringlicher zu fragen: Lässt sich die kirchliche Überlieferung eines Vorrangs der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen auch von der Sache her einsichtig machen? Oder läuft sie am Ende auf eine bloße Setzung hinaus, vielleicht als Ausdruck der unkritischen Bewunderung einer asketischen Haltung?

2 . Aber mit welcher Begründung?

Zunächst sei betont, dass es nicht darum gehen kann zu behaupten, die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen sei schlechthin besser als der Ehestand. Im Ehestand folgen die Menschen dem Willen Gottes. Sie tun dies etwa, wenn sie gemeinsam Kinder zeugen und erziehen, wenn sie einander im Leben unterstützen oder einander im Glauben fördern. Von daher lässt sich sagen: Die Ehe ist für Christen, sofern keine Berufung zur Ehelosigkeit vorliegt, grundsätzlich eine gute, ja die beste Wahl (1 Kor 7,12).

Gleichwohl bleibt die Frage: Was rechtfertigt es, von einer Vorzüglichkeit der Ehelosigkeit gegenüber der Ehe zu sprechen? Als Nachteil der Ehe führt der Apostel Paulus die „Sorge um die Dinge der Welt“ an. Sie komme unter anderem darin zum Ausdruck, dass die Ehegatten nicht nur dem Herrn, sondern auch einander gefallen wollten. Und das erschwere wiederum die ungeteilte Hingabe an die Sache des Herrn (1 Kor 7,28–35). Diese Begründung provoziert die Anschlussfrage: Stehen die Ganzhingabe an Gott und die Hingabe an den Ehegatten grundsätzlich in Konkurrenz zu einander, oder geraten sie zumindest leicht in Konkurrenz zu einander? Eine delikate Frage, die einer differenzierten Antwort bedürfte. In jedem Fall handelt es sich um einen nicht unbedeutenden, in Schrift und Tradition verankerten Gesichtspunkt. Sucht man den tiefsten Grund für die kirchliche Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen, so wird man die Ganzhingabe des Ehelosen an Gott jedenfalls nicht in einem funktional verengten Sinn auffassen dürfen (etwa im Sinn größerer Freiheit und Verfügbarkeit für auf das Reich Gottes bezogene Aufgaben).[14]

Der geistliche Vorrang der Lebensform der Ehelosigkeit lässt sich im Prinzip sowohl christologisch als auch ekklesiologisch begründen. Beides schließt sich nicht aus, sondern ergänzt sich. Im Folgenden konzentriere ich mich auf die ekklesiologische Argumentationslinie, während ich mich hinsichtlich der christologischen Argumentationslinie darauf beschränke, den Grundgedanken zu umreißen.

Die christologische Grundlegung verortet den geistlichen Vorrang der Jungfräulichkeit in der Teilhabe an der Lebensweise Jesu, des Herrn (Didaché 11,8; Ignatius, Brief an Polykarp 5,2), genauerhin im Streben nach der Gleichförmigkeit mit seiner Ehelosigkeit. Von daher ließe sich formulieren: Die exklusive leib-seelische Ganzhingabe des Ehelosen an Gott und die darin zum Ausdruck kommende Intimität der Gottesbeziehung sowie die damit einhergehende Verfügbarkeit für Kirche und Menschen partizipieren an der ehelosen, ganz auf den Vater ausgerichteten Lebensweise Jesu, die wiederum Ausdruck seiner singulären Sohnschaft und universalen Sendung sind.

Unter diesem Gesichtspunkt, der dem ganzen geweihten Leben gemeinsam ist, bewegen sich untereinander verschiedene, aber sich ergänzende Wege. Die Personen des geweihten Lebens, die sich gänzlich der Kontemplation widmen, sind in besonderer Weise Abbild Christi, der auf dem Berg betet. Die geweihten Personen mit einem aktiven Leben tun ihn kund, ‚wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist.‘[15]

Ein gewisser Nachteil dieser Begründungslinie – vor allem, was den zweiten Teil des Zitats betrifft – mag darin bestehen, den Unterschied zwischen dem sakramentalen Weihedienst und dem geweihten Leben nicht klar genug zum Ausdruck zu bringen. Darin besteht umgekehrt der Vorteil der ekklesiologischen Begründungslinie, die auf die bräutliche Dimension des ehelosen Lebens abhebt.

2 . 1 Ekklesiologische Grundlegung

Betrachten wir zunächst einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede von christlicher Ehe, Jungfräulichkeit/Ehelosigkeit und Weihesakrament: Während Ehe und Ehelosigkeit Lebensstände sind, ist das Weihesakrament als solches kein Stand. Das sakramentale Priestertum befähigt zur sakramentalen Repräsentation Christi des Hauptes, Bräutigams und Hirten der Kirche. Sie ist grundsätzlich sowohl mit der Ehe als auch mit der Ehelosigkeit vereinbar.[16] Andererseits sind sowohl die Ehe als auch die heiligen Weihen Sakramente, während dies für die Ehelosigkeit nicht gilt.

Ehelosigkeit und Ehe lassen sich miteinander vergleichen, weil und sofern es sich um christliche Stände handelt. In beiden Fällen wählen Menschen freiwillig und dauerhaft eine exklusive Lebensform, die ihre Bindung an Christus zum Ausdruck bringt. Eine Asymmetrie zwischen beiden Ständen besteht allerdings darin, dass der eine zugleich ein Sakrament ist, der andere Stand jedoch nicht. Daraus ergibt sich folgende Spannung:

In der katholischen Kirche wurde und wird der Stand der freiwilligen, gottgeweihten Jungfräulichkeit höher gewertet als der eheliche, obschon dieser durch ein Sakrament geweiht ist.[17]

Noch einmal erhebt sich die Frage: Was rechtfertigt es, einen Stand, der kein Sakrament ist, als geistlich vollkommener zu erachten, wie einen Stand, der ein Sakrament ist? Lässt sich der Eindruck einer letztlich inkonsequenten Position zerstreuen?

Wir müssen genauer hinsehen! Nach Paulus stellt die Ehe das Geheimnis des neuen und ewigen Bundes dar, der Christus und Kirche vereint (Eph 5,21–33). Dabei ist wichtig zu sehen: Der christliche Ehebund ist selbst nicht der bräutliche Bund zwischen Christus und seiner Kirche. Er verwirklicht ihn nicht realiter (der Sache nach), sondern stellt ihn symbolisch (im Zeichen oder Bild) dar.[18]

Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen hingegen stellt den bräutlichen Bund Christi mit seiner Kirche nicht nur symbolisch (im Zeichen oder Bild) dar, sondern verwirklicht ihn zugleich realiter (der Sache nach). Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist nämlich eine, wenngleich exemplarische, so doch reale Verwirklichung des hochzeitlichen Bundes Christi mit seiner Kirche, dessen volle Offenbarkeit und Vollendung noch ausstehen. Entsprechend betonen die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils im Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis: Die Ordensleute rufen

allen Christgläubigen jenen wunderbaren Ehebund in Erinnerung, den Gott begründet hat und der erst in der kommenden Welt ganz offenbar wird, den Ehebund der Kirche mit Christus, ihrem einzigen Bräutigam.[19] 

Die zentrale These dieses Beitrags lautet: Dem Stand der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lässt sich insofern ein geistlicher Vorrang gegenüber dem Ehestand zuerkennen, als sie nicht nur ein Zeichen für eine von ihm verschieden bleibende Sache, sondern die exemplarische Vergegenwärtigung und Darstellung der Sache selbst ist. Man könnte auch sagen: Im Blick auf den bräutlichen Bund zwischen Christus und der Kirche ist die Ehe nur ein Symbol (Zeichen/ sacramentum), während die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ein Realsymbol darstellt, das die bezeichnete Wirklichkeit zugleich enthält (sacramentum et res).[20]

Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen hat einerseits sakramentalen Charakter: Sie ist ein Glaubenszeichen, das pars pro toto eine unsichtbare Wirklichkeit für den Glauben sichtbar macht, nämlich den Bund Christi des Bräutigams mit seiner Braut, der Kirche (Mt 9,15). Als Glaubenszeichen verweist sie zudem auf die eschatologische Vollendung dieses Bundes in der himmlischen Hochzeit: „[G]ekommen ist die Hochzeit des Lammes und seine Frau hat sich bereit gemacht.“ (Offb 19,7–8)

Andererseits ist die Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen qua Realsymbol aber auch mehr als ein Zeichen für eine von ihm selbst verschiedene Sache: Die geweihte Person ist (ein Glied der) Kirche und ihre Lebensform nicht nur ein Zeichen für den Bund mit Christus, sondern Darstellung, Ausdruck und Verwirklichung des Bundes selbst.

Die Vorzüglichkeit der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, die in der bräutlichen Beziehung zu Christus wurzelt, lässt sich in dreifacher Weise verdeutlichen: (a) an der Vorzugswürdigkeit des von ihr erwählten Gutes, (b) an ihrem eschatologischen Charakter und (c) an ihrer übernatürlichen Ausrichtung.

(a) Die Vorzugswürdigkeit des erwählten Gutes: Die Vorzüglichkeit der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen erweist sich daran, dass sie dem kostbaren und erfüllenden Gut der Ehe freiwillig vorgezogen wird. Nun macht der Verzicht auf ein hohes Gut nur Sinn, wenn es um eines höheren Gutes willen geschieht. Der Ehelose zieht die Jungfräulichkeit der Ehe letztlich vor, weil die innige, bräutliche Gemeinschaft mit Christus das höchste Gut und letzte Ziel des Menschen ist.[21] Dementsprechend lässt sich sagen, dass das geweihte Leben „‚das innerste Wesen der christlichen Berufung darstellt’ und das Streben der ganzen Kirche als Braut nach der Vereinigung mit dem Bräutigam zum Ausdruck bringt.“[22]

Johannes Paul II. erläutert im nachsynodalen apostolischen Schreiben Familaris consortio (1981), dass die Jungfräulichkeit auf diese Weise „das Bewusstsein für das Mysterium der Ehe wachhält und es vor jeder Verkürzung und Verarmung [verteidigt].“[23] Und er fährt fort:

Indem sie das Herz des Menschen auf besondere Art freimacht und es ‚so zu größerer Liebe zu Gott und zu allen Menschen entzündet’, bezeugt die Jungfräulichkeit, dass das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit die kostbare Perle ist, welche verdient, jedem anderen, selbst hohen Wert vorgezogen, ja als einziger endgültiger Wert gesucht zu werden. Deshalb hat die Kirche im Lauf ihrer Geschichte immer die Erhabenheit dieses Charismas über das der Ehe verteidigt, eben aufgrund seiner ganz einzigartigen Verbindung mit dem Reiche Gottes.[24]

(b) Der eschatologische Charakter: Während die christliche Ehe der zeitlichen Ordnung angehört – und damit der Gestalt dieser Welt, die vergeht (1 Kor 7,31; Mt 22,30) –, gilt das für die Jungfräulichkeit nicht. Ja, paradoxerweise verweist ausgerechnet die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen auf die überzeitliche Bedeutung der menschlichen Geschlechtlichkeit: Nicht der Stand der Ehe, in dem die Sexualität gelebt wird, sondern der Stand der Jungfräulichen, die sich dem Lamm anvermählt haben (Offb 19,7), macht den bleibenden Sinn und das letzte Ziel der Geschlechtlichkeit in geheimnisvoller Weise offenbar und verwirklicht sie vorwegnehmend schon in statu viatoris.

(c) Die übernatürliche Ausrichtung: Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen ist ihrem Wesen nach übernatürlich. Während die Ehe (aufgrund ihrer Hinordnung auf natürliche Güter wie Nachkommen und Gattenwohl) abgesehen von ihrer sakramentalen Dimension sinnvoll ist, bliebe die Jungfräulichkeit in Absehung von ihrer Hinordnung auf höhere, übernatürliche Güter sinnlos. Ja, wir können sagen: Während die Ehe eine in der menschlichen Natur wurzelnde Berufung darstellt, die Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben hat, als solches aber der Schöpfungsordnung angehört, stellt die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen als solche eine übernatürliche Berufung dar.

Gott ruft „nicht alle auf den gleichen Weg, sondern die Mehrzahl auf den regelmäßigen, einzelne auf den außergewöhnlichen. Regelmäßig ist jene Lebensordnung, in welcher die natürlichen und übernatürlichen Werte und Forderungen in harmonischen Ausgleich gebracht sind; außergewöhnlich die, in welcher schon durch die äußere Lebensführung alles auf das Übernatürliche gestellt ist. Jene ist ‚geboten‘; diese ‚geraten‘. Jene steht jedem offen; diese nur dem, der es ‚fassen kann‘. […] Die Lebensordnung in der das Außergewöhnliche objektiv zum Ausdruck kommt, ist die der evangelischen Räte: der Jungfräulichkeit, des Gehorsams und der Armut. Es sind Weisen, wie der Mensch den Ton seines Lebens objektiv ganz in Gott hinüberlegt; die Hingabe ganz über die Selbstbewahrung setzt, das Übernatürliche über das Natürliche.[25]

Nota bene: Die kirchliche Lehre vom Vorrang des Standes der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen darf nicht zum Missverständnis verleiten, vom Lebensstand einer Person lasse sich auf ihre Heiligkeit schließen. Ehelose sind aufgrund ihrer Lebensform keine besseren Christen. Stattdessen gilt: Als Lebensform bringt die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen den bräutlich-übernatürlich-endzeitlichen Charakter der christlichen Berufung vollkommener zum Ausdruck. Nicht mehr und nicht weniger. Über die persönliche Heiligkeit eines Menschen, auf die es letztlich ankommt, ist damit nichts gesagt.[26]

3 . Ein Einspruch?

Nun könnte einer vielleicht einwenden: Wird die bräutliche Gemeinschaft mit Christus nicht bereits durch die in der Taufe geschehende Eingliederung in den Leib Christi begründet und prägt sie das christliche Leben nicht unabhängig vom jeweiligen Lebensstand? So lesen wir etwa im Katechismus der katholischen Kirche:

Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der bräutlichen Liebe Christi. Schon die Taufe, der Eintritt in das Volk Gottes, ist ein bräutliches Mysterium; sie ist sozusagen das ‚Hochzeitsbad‘, das dem Hochzeitsmahl, der Eucharistie, vorausgeht.[27]

Der Katechismus führt weiter aus, dass die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen die Taufgnade entfaltet: „Sie ist ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit Christus […]“[28] Darüber hinaus sei sie ein objektiver Ausdruck dieser bräutlichen Verbindung in Gestalt eines Lebensstandes, durch den man Christus ganz und ewig mit Leib und Seele angehört.

Diese höchste, innigste Verbindung der Seele mit Jesus, diese bräutliche Liebe und Einheit mit dem fleischgewordenen Worte ist als solche an keinen Stand geknüpft. Jeder Getaufte kann mit Hilfe der Gnade zu ihr gelangen; denn diese Art der Liebe und Einheit mit Christus ist das Merkmal des Heiligen. […] Aber trotzdem gibt es einen Stand – den man auch Stand der Vollkommenheit genannt hat –, der zu dieser bräutlichen Beziehung in einem besonderen Verhältnis steht. Er stellt gleichsam die Lebensform dar, die ein objektiver Ausdruck dieser bräutlichen Beziehung ist, und die in besonderer Weise auf sie hinstrebt. Es ist das Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam um Jesu willen, oder das Leben nach den evangelischen Räten.[29]

Der Christus Anvermählte erinnert daran, dass die Ehe der vergehenden Weltzeit angehört (1 Kor 7,31), während der bräutliche Bund mit Christus in Ewigkeit nicht untergeht. Die besondere Vorzüglichkeit und Würde der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen besteht mithin vor allem darin, die bräutliche Berufung des Christen in einer eigenen Lebensform zum Ausdruck zu bringen.

Das Mysterium der bräutlichen Beziehung des jungfräulichen Menschen zu Christus stellt nach Dietrich von Hildebrand dabei eine „engere Form des Gottgehörens“ dar. Sie ist davon gekennzeichnet, dass ein Mensch auf Christi Ruf hin freiwillig „alles verlässt“ (Mk 10,28), um ihm „ungeteilt“ (1 Kor 7,32–34) zu gehören und „ihn zu gewinnen“ (Phil 3,8).

Das zentrale Heraustreten aus der ‚Welt‘, das ‚Nackt-vor-Gott-Stehen‘, das Verlassen der höchsten irdischen Güter, das Erwählen des Kreuzweges, das ‚Sterben‘, das gerade in Armut, Gehorsam und Keuschheit und nur in diesem liegt, ist nicht nur die mögliche reale Folge einer letzten Liebe zu Jesus, die sich ebenso in irgendeinem anderen Gelübde Luft machen könnte, sondern der innere organische Ausdruck dieser Liebe, ihre objektive Form.[30]

Es zeigt sich: Die Jungfräulichkeit ist innerlich mit den Haltungen der Armut und des Gehorsams um Gottes willen verbunden. Die drei evangelischen Räte gehören letztlich zusammen, obgleich Armut und Gehorsam in concreto sehr verschiedenartige Ausdrucksgestalten annehmen können. Der Verzicht auf irdische Güter – hier auf das hohe Gut der Ehe – erweist sich am Ende aber nur dann als menschlich und geistlich zielführend und in diesem Sinn als „gottwohlgefällig“, „wenn Gott und die Liebe zu ihm die entstandene Leere füllen und sich nicht unbemerkt Kompensationen von unten her einschleichen.“[31] Von Hildebrand schließt seine Abhandlung über die Jungfräulichkeit mit den Worten:

Wir erkennen jetzt, warum die gottgeweihte Jungfräulichkeit den erhabensten Stand auf Erden darstellt: weil sie die Objektivierung des höchsten Mysteriums der Liebe ist, an dem Geschöpfe unmittelbar beteiligt sein können, weil sie in einem prägnanten Sinn eine Vermählung mit Christus einschließt, weil sie […] der Stand der höchsten Liebe ist. Der Beruf der Braut ist schlechthin zu lieben […] Darum ist dieser Stand der höchste, weil er das als Stand ausdrücklich erwählt, was seinem Wesen nach die letzte und höchste Mission jedes Menschen ist. […] Je bräutlicher die Seele auch im irdischen Sinn, um so geeigneter ist sie dazu, eine Braut Christi zu werden. Die Jungfrauen aber nehmen, ähnlich wie die Märtyrer, den Himmel vorweg, sie reißen ihn an sich – sie, die schon auf Erden sagen dürfen: „Sehet! Wonach ich mich sehnte, schon schaue ich es; was ich erhoffte, schon halte ich es … Ihm bin ich angetraut, dem die Engel dienen, vor dessen Schönheit Sonn und Mond in Stauen stehen.“[32]

4 . Ergebnis

Die Überlegungen dieses Beitrags zielten auf die spekulative Erhellung des geistlichen Vorrangs der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Dabei wurde zunächst deutlich, dass das kirchliche Lehramt auch in jüngeren Verlautbarungen an diesem Vorrang festhält. Dieser Vorrang wird vom Magisterium sowohl christologisch als auch ekklesiologisch begründet.

Im Verlauf der Überlegungen stellte sich die Frage, ob der Rede von einem geistlichen Vorrang der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen nicht entgegensteht, dass die christliche Ehe ein Sakrament ist, die Jungfräulichkeit aber nicht. Bei genauerer Betrachtung zeigte sich jedoch: Die Jungfräulichkeit erweist sich insofern als vollkommener, als sie nicht nur ein Zeichen oder Bild des Bundes Christi mit der Kirche ist, sondern diesen als solchen verwirklicht und vergegenwärtigt. Pointiert gesagt: Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist insofern vollkommener zu nennen als der Bund der Ehe, weil sie nicht weniger, sondern mehr als ein Sakrament ist.

Im Blick auf den geistlichen Vorrang der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen werden in der kirchlichen Überlieferung noch andere, hier nicht näher vertiefte Beweggründe genannt (größere Radikalität der Nachfolge, größere Verfügbarkeit für das Reich Gottes, ungeteilte Hingabe an die Sache des Herrn etc.). Diese Beweggründe sind idealerweise Ausfluss der christologisch-ekklesiologischen Grundlegung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Eine vollständige Begründung des geistlichen Vorrangs der Jungfräulichkeit bedürfte einer systematischen Zusammenschau und in In-Beziehung-Setzung aller relevanten Gründe und Argumente.

Vorbehaltlich dieser noch zu leistenden Aufgabe neige ich heute dazu, mich dem Plädoyer des eingangs erwähnten Kollegen anzuschließen. Im Licht der Ausführungen dieses Beitrags bedarf es heute wohl wieder einer erneuten Weckung des Bewusstseins für die besondere Würde der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Die Ehelosen verweisen nicht nur darauf, dass die Menschen im Himmel nicht mehr heiraten (Mt 22,30). Sie nehmen die Vermählung mit dem Lamm vorweg (Offb 19,7): nicht nur im Zeichen, sondern der Sache nach.

 

Anmerkungen

  1. Andreas Wollbold, Zölibat. Schlüsseltexte aus den Anfängen bis zum 5. Jahrhundert, Regensburg 2024, 988f. ↑
  2. Vgl. Peter Brown, Die Keuschheit der Engel. Sexuelle Entsagung, Askese und Körperlichkeit im frühen Christentum, München 1994, Kap. 1 und 2. ↑
  3. Zur breiten altkirchlichen Rezeption von 1 Kor 7,25–40 im Osten und Westen s. o. Anm. 1. ↑
  4. Konzil von Trient, Lehre über das Sakrament der Ehe vom 11. November 1563, Kanon 10 [DH 1810]. In: Josef Wohlmuth (Hg.), Dekrete Bd. 3, 753–759, hier 755. ↑
  5. Vgl. Michael Seewald, Reform – Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg/Br. 2019, 87–96, spricht vom „Obliviszierungsmodus“. ↑
  6. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 42. ↑
  7. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret zur Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 10. ↑
  8. Johannes Paul II., Nachsynodales apostolisches Schreiben Vita consecrata, Nr. 32. Ebd.: „Eben deshalb findet sich darin eine besonders reichhaltige Beschreibung der evangelischen Güter und eine vollkommenere Verwirklichung des Zieles der Kirche, das die Heiligung der Menschheit ist. Das geweihte Leben kündigt die künftige Zeit an und nimmt sie gewissermaßen vorweg, wenn jenes Himmelreich, das schon jetzt im Keim und im Geheimnis gegenwärtig ist, zur Vollendung gelangt ist, und die Kinder der Auferstehung nicht mehr heiraten, sondern sein werden wie die Engel Gottes (vgl. Mt 22,30).“ ↑
  9. Vita consecrata, Nr. 32. ↑
  10. Vgl. KKK, Nr. 1620. ↑
  11. KKK, Nr. 1620. Familaris consortio, Nr. 16 führt aus: „Kraft dieses Zeugnisses hält die Jungfräulichkeit in der Kirche das Bewusstsein für das Mysterium der Ehe wach und verteidigt es vor jeder Verkürzung und jeder Verarmung.“ Im Verzicht auf leibliche Fruchtbarkeit werde der „jungfräuliche Mensch“ auf seine Weise „geistlich fruchtbar“, werde in diesem Sinn „Vater oder Mutter vieler“ und „hilft mit bei der Verwirklichung der Familie nach dem Plan Gottes“. „Die christlichen Eheleute haben daher das Recht, sich von den jungfräulichen Menschen das gute Beispiel und das Zeugnis der Treue zu ihrer Berufung bis zum Tod zu erwarten. Ebenso wie für die Eheleute die Treue manchmal schwierig wird und Opfer, Abtötung und Selbstverleugnung verlangt, so kann dies auch für die jungfräulich Lebenden zutreffen. Die Treue der letzteren, auch in eventueller Prüfung, muss der Treue der ersteren dienen.“ ↑
  12. Johannes Chrysostomos, Die Jungfräulichkeit, X, PG 48, 540, vgl. KKK, Nr. 1620. ↑
  13. Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen, München 2019, 111, verkennt diesen Zusammenhang, wenn er behauptet, dass die traditionelle Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen um den Preis der Ehe- und Sexualfeindlichkeit erkauft sei. ↑
  14. Vgl. Dietrich von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, Einsiedeln u. a. 21950, 160–166. Von Hildebrand weist im Sinn des Apostels darauf hin: „Wer sich an irdische Güter bindet, dessen Herz wird auch um diese Güter besorgt sein und nicht ganz und ungeteilt in dem leben können, was Gottes ist.“ (161) Umgekehrt gelte: „Je freier das Herz ist von Bindungen an ein irdisches Gut, um so restloser kann es Gott gehören.“ (161) Von Hildebrand erläutert: „Die Jungfräulichkeit involviert eine ‚Ungeteiltheit‘ des Menschen nicht als völlige Absage an die ‚Fleischeslust‘, sondern als Verzicht auf die Liebes- und Lebensgemeinschaft der Ehe. Dieser Verzicht auf das höchste irdische Gut ist nämlich deshalb κατ´ εξοχήν der Weg zur Erreichung der Ungeteiltheit, weil das Herz des Menschen gerade hier am meisten Gefahr läuft, ‚geteilt‘ zu werden. Die Teilung, die durch die Ehe zustande kommen kann, ist vielgestaltig. Durch die Lebens- und Liebesgemeinschaft mit einem anderen Geschöpf wird das Herz leicht zu sehr von dem geliebten Geschöpf absorbiert, der Blick bleibt nicht ausschließlich auf Gott gereichtet: ‚Man ist besorgt, wie man dem andern gefalle.‘ […] Der verheiratete Mensch übernimmt auch Pflichten, er steht in einer besonderen Weise in der ‚Welt‘ als Verheirateter, er muß sich um viele irdische Dinge kümmern, die der eheliche Stand und erst recht die Gründung einer Familie mit sich bringen. Wenn er sich von all dem in seinen Gedanken und Interessen absorbieren läßt, wird er aber nur ‚Diener‘, ‚Freund‘, nicht einmal ‚Kind‘, vor allem aber nicht ‚Braut‘ sein können.“ (162f) Für unseren Zusammenhang bedeutsam ist folgende Einschränkung: „Jungfräulichkeit hat […] auch als Stand der ‚ungeteilten Zuwendung zu Gott‘ höchstens einen graduellen Vorrang vor Armut und Gehorsam […]“ Die ungeteilte Zuwendung zu Gott könne daher „nicht der Gesichtspunkt sein, der die geheimnisvolle Bedeutung der Jungfräulichkeit als Grundlage der einzigartigen bräutlichen Beziehung zu Christus erschließt.“ (165f) ↑
  15. Vgl. Vita consecrata, Nr. 32 mit einem Zitat aus Lumen gentium, Nr. 41. ↑
  16. Die Frage, ob die Ehelosigkeit, etwa aufgrund des Beispiels Christi, dem Weiheamt angemessener ist, können wir hier offenlassen. ↑
  17. Joseph Dillersberger, Art. Jungfräulichkeit, in: LThK, Bd. 5, 31933, Sp. 720. ↑
  18. Die christliche Ehe ist insofern ein Sakrament im Sinn eines wirksamen Heilszeichens, als sie Christi Gnade bezeichnet und mitteilt. Dabei ist zwischen dem bräutlichen Bund Christi mit seiner Kirche und der mit ihm verbundenen Gnade zu unterscheiden. Der Bund wird im Sakrament bezeichnet, aber nicht als solches mitgeteilt, während die Gnade des Bundes den Eheleuten als solche mitgeteilt wird (vgl. KKK, Nr. 1617). ↑
  19. Perfectae caritatis, Nr. 12. ↑
  20. Unter einem Realsymbol verstehe ich hier eine Wirklichkeit, welche die bezeichnete Wirklichkeit als solche selbst enthält und vergegenwärtigt. Ein profanes Beispiel wäre ein Windsack, der nicht nur auf den wehenden Wind verweist, sondern ihn selbst zugleich enthält. ↑
  21. Vgl. Von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, 128.203. ↑
  22. Vita consecrata, Nr. 3 mit einem Zitat aus Ad gentes Nr. 18 und einem Verweis auf Lumen gentium, Nr. 44. ↑
  23. Familaris consortio, Nr. 16. ↑
  24. Familaris consortio, Nr. 16 mit einem Zitat aus Perfectae cariatis, Nr. 12 und einem Verweis auf Pius XII., Enzyklika Sacra virginitatis, II: AAS 46 (1954), 174ff. ↑
  25. Romano Guardini, Vom Sinn der Kirche. In: ders., Vom Sinn der Kirche. Fünf Vorträge. Die Kirche des Herrn. Meditationen über Wesen und Auftrag der Kirche, Mainz/Paderborn 1990, 93f, Anm. 15. ↑
  26. Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, III, 131, weist auf dieser Linie übrigens darauf hin, dass die evangelischen Räte nicht nur als Mittel, sondern als Ausdruck der Vollkommenheit (perfectionis effectus et signa) in der Ausrichtung auf Gott zu verstehen sind. ↑
  27. KKK, Nr. 1617 mit Verweis auf Eph 5,26–27. ↑
  28. KKK, Nr. 1619. ↑
  29. Von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, 150f. ↑
  30. Von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, 184. ↑
  31. Von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, 175. Ebd. 199–201: „Es liegt nahe, warum dieser Punkt nicht scharf genug unterstrichen werden kann. Dieser erhabene Stand, mit seiner Absage an die höchste irdische Liebesgemeinschaft, mit der unentbehrlichen Vorsicht gegenüber allen Beziehungen zu Menschen, insbesondere Personen anderen Geschlechts, birgt auch die Gefahr einer Verhärtung und Erstarrung des Herzens in sich, ja sogar einer inneren Abstumpfung. Auch vor dieser Gefahr kann nur die Gnade bewahren, die aus der Brautschaft Christi fließt, wie vor der Gefahr eines Rückfalls in weltliche Leidenschaften. […] Ein ‚Mehr an Liebe‘ muß das Leben der Braut Christi darstellen, ein Mehr an Liebe zu Jesus, dem Urquell der Liebe, aber auch ein Mehr der Teilnahme an der Liebe Jesu zu allen Geschöpfen. […] [I]n der Liebe zu bestimmten Geschöpfen ist der Braut Christi keine Grenze in der Intensität und Tiefe gesetzt, sondern nur in der Art. Sie darf nur in Jesus und aus Jesus lieben. Aber gerade deshalb ist ihre Liebe doch eine viel reinere, viel letztlichere – noch mehr Liebe als alle sonstige – natürliche – Liebe, weil sie mehr Teilnahme an der Liebe Jesu, des Gottmenschen, zu den Geschöpfen ist.“ ↑
  32. Von Hildebrand, Reinheit und Jungfräulichkeit, 202f. ↑

 

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