Wie hielt´s die alte Kirche mit dem Zölibat?
Dieser Beitrag erschien zuerst in: Forum katholische Theologie Jg. 40 (3/2024), S. 208-2016
Wie hielt´s die alte Kirche mit dem Zölibat?
Wollbolds Quellenedition wirft neues Licht auf eine alte Frage
In mehr als zehnjähriger Arbeit erstellte Andreas Wollbold, Professor für Pastoraltheologie in München, eine Quellensammlung mit dem Titel: Zölibat. Schlüsseltexte aus den Anfängen bis zum 5. Jahrhundert, erschienen in Pustet: Regensburg 2024 (1040 S.).
Die Quellenedition umfasst 459 Schlüsseltexte aus der Frühgeschichte des Zölibats. Mit ihr möchte Wollbold dazu beitragen, die Erforschung des Zölibats in der frühen Kirche auf eine solide, tendenzfreie Grundlage zu stellen.[1] Entsprechend versteht der Autor sein Werk weder als «Apologie» noch als «Lehrbuch», sondern als «Arbeitsinstrument» (S. 45).
Zum Aufbau
Den chronologisch geordneten, meist griechischen oder lateinischen Originaltexten wird zunächst eine gut lesbare deutsche Übersetzung zur Seite gestellt. Darauf folgt jeweils eine kurze Diskussion, in der mögliche Übersetzungs- und Auslegungsvarianten erörtert werden.
Die ausführliche Einleitung (S. 45–98) umfasst drei Abschnitte. Sie rekapituliert zunächst die Forschungsgeschichte, benennt sodann methodische Schritte und Herausforderungen der Quellenarbeit und eröffnet schließlich interdisziplinäre Ausblicke auf die Zölibatsforschung.
Die Quellentexte (S. 100–943) reichen von der Wende des 1. zum 2. Jahrhundert (z. B. Ignatius von Antiochien, Clemens von Rom) bis hinein ins 5. Jahrhundert (Leo der Große). Im Anschluss an die Quellentexte werden ausgewählte Schlüsseldokumente der westlichen Kirche vom Ersten Laterankonzil (1123) bis hin zum geltenden Codex (1983) vorgestellt und erläutert (S. 945–960). Das Schlusskapitel ist sieben ausgewählten «Themata» (S. 961–994) gewidmet: «Kultische Reinheit», «Monogamieregel», «Ost-West-Gefälle der Enthaltsamkeitsforderungen?», «Eheliche Enthaltsamkeit», «Rechtscharakter der Enthaltsamkeitsforderungen», «Ehelos lebender Klerus», «Syneisakten».
Ein ausführliches Literaturverzeichnis (S. 995–1035) beschließt das Werk und eröffnet zugleich Ausblicke für weiterführende Forschung. Auf ein Autoren- und Stichwortverzeichnis wurde verzichtet; dafür ist das Inhaltsverzeichnis detailliert und informativ (S. 7–44).
Welcher Zölibat?
Um es gleich vorweg zu sagen: In der Forschung zur Frühgeschichte des Zölibats steht nicht zur Debatte, ob es in der Alten Kirche einen verheirateten Klerus gegeben hat. Das war nachweislich der Fall. Zur Debatte steht vielmehr, ob es Gewohnheiten, soziale Normen oder auch autoritative Reglungen in ihren [d. h. der Kleriker] Gemeinden gegeben hat, die in irgendeiner Weise nach ihrer Weihe Enthaltsamkeit forderten, sei es in einem Heiratsverbot nach der Weihe, sei es in einem Wiederverheiratungsverbot nach Verwitwung oder sei es in Missbilligung ehelicher Sexualbeziehungen und insbesondere von Zeugung nach der Weihe (S. 84).
So geht es in den Texten vorwiegend um den verpflichtenden Enthaltsamkeitszölibat, während der verpflichtende Ehelosigkeitszölibat eine spätere Entwicklung darstellt. Eine populäre Auffassung zum Zölibat in der frühen Kirche lautet: Vor der Konstantinischen Zeitenwende (um 313) fänden sich keine zuverlässigen Quellen für Enthaltsamkeitsregeln. Entsprechend sei die Enthaltsamkeitsvorschrift für höhere Kleriker «eine Erfindung des 4. Jahrhunderts und zudem auf einzelne Regionen beschränkt» (S. 977; vgl. Wolf, Anm. 1). Mitunter wird sogar behauptet, sie sei erst unter Papst Gregor VII. (1073-1085) oder vom Zweiten Laterankonzil (1139) in der lateinischen Kirche zum Kirchengesetz erhoben worden.
Zu den Quellen!
Die einschlägigen Quellen zeichnen ein anderes Bild. Die Textsammlung präsentiert 148 Texte aus dem 2. und 3. Jahrhundert. Zur Sprache kommen dabei Autoren wie Justin der Märtyrer, Irenäus von Lyon, Hippolyt, Clemens von Alexandrien, Origenes, Tertullian, Cyprian von Karthago und andere mehr. Die ausgewählten Texte belegen zunächst, wie sehr sexuelle Enthaltsamkeit und damit Selbstbeherrschung, Treue, Einehe, Ausrichtung der Sexualität auf Zeugung und besonders Jungfräulichkeit unter Christen schon früh große Hochschätzung genossen.
Ein prägnantes, das frühchristliche Sexualethos zusammenfassendes Zitat Justin des Märtyrers lautet etwa: «Hatten wir früher an unzüchtigen Dingen Gefallen, so huldigen wir jetzt der Keuschheit allein» (Apologia 1, 14,2 zit. n. S. 135).[2] Den Zusammenhang von frühchristlicher Sexualmoral und Enthaltsamkeitserwartung charakterisiert Wollbold folgendermaßen:
Dieser Zusammenhang mit Frömmigkeit und Lebenspraxis eifriger Christen ist entscheidend, um die Enthaltsamkeitsanforderungen an den Klerus plausibel oder sogar wahrscheinlich erscheinen zu lassen. Wer wie er die Christen lehrt, wer den Gemeinden vorsteht, wem Jungfrauen und Witwen zur besonderen Fürsorge übergeben sind und wer die Liturgie zelebriert, von dem wird die Erfüllung der allgemeinchristlichen Ideale erwartet (S. 47).
In den Quellentexten begegnet entsprechend wiederholt ein argumentum a minore ad maius, das heißt: Was für alle Christen als Ideal gilt, ist vom höheren Klerus umso mehr zu erwarten. Wollbold erläutert dies wie folgt:
Die Enthaltsamkeit der Kleriker besteht also nicht in einem ganz anderen Lebensstil als dem der Laien, sondern darin, dass dieser wegen des Vorbild- und Repräsentationscharakters des Amtes, der besonderen Keuschheitserfordernisse ihres heiligen Dienstes, ihrer Verantwortung und Führung der ehelosen Stände in der Kirche, ihrer besonderen Verpflichtung zur Vollkommenheit und in Nachahmung der Lebensweise vieler Apostel verpflichtend gemacht wird, während sie für die Laien freigestellt ist. Kurz, die eheliche Enthaltsamkeit der Kleriker steigert nur etwas, was im christlichen Volk aus freien Stücken durchaus gebräuchlich war […] (S. 976).
Was besagt die Monogamieregel?
Die Zeugnisse aus dem 2. Jahrhundert sind noch spärlich und lassen nur vorsichtige Schlüsse zu. Stefan Heid spricht von daher vom „saeculum obscurum der Klerikerdisziplin“. Hingen sind Monogamie- und Enthaltsamkeitsregel für höhere Kleriker im 3. Jahrhundert bereits relativ gut dokumentiert.
Die Monogamieregel (S. 970–973) empfiehlt Christen, nach dem Tod des Gatten nicht wieder zu heiraten. Was für Gläubige ein Ideal ist, wird für Kleriker zur Norm: Eine Wiederheirat wird ihnen im Anschluss an 1 Tim 3,2 (Stichwort: unius uxoris vir, d. h. einer Frau Mann) untersagt. Warum? Vermutlich, weil eine erneute Heirat als fehlende Bereitschaft oder Befähigung zur Enthaltsamkeit aufgefasst wurde. Die Monogamieregel macht dabei erst dann richtig Sinn, wenn mit dem Wiederverheiratungsverbot ein Sexualverzicht nach der Zeugungsphase bzw. Weihe einhergeht. Dies bezeichnet man auch als Enthaltsamkeitsregel (S. 975–976).[3] Von daher entscheidet sich die These eines in die apostolische Zeit zurückreichenden Enthaltsamkeitszölibats nicht zuletzt an der früh bezeugten Monogamieregel (S. 128). Sie ist so gesehen «die wichtigste Vorschrift zur Lebensweise der Kleriker […]» (S. 970).
Apostolischer Ursprung des Zölibats?
Wollbold setzt sich kritisch mit Stefan Heids einschlägiger Monographie Zölibat in der frühen Kirche[4] auseinander. Heids pointierte Kernthese lautet:
[D]as unius uxoris vir ist Dreh- und Angelpunkt des kirchlichen Enthaltsamkeitszölibats. Der Bischof soll nur eine Frau haben und keusch mit ihr zusammenleben. Keuschheit meint hier gewiss mehr als bloße Sittsamkeit, vielmehr die Fähigkeit zu enthaltsamer Eheführung nach der Weihe“ (Heid, s. o. Anm. 4, S. 83; zu diesem Zusammenhang sowie zur Auseinandersetzung mit allfälligen Einwänden vgl. ebd. S. 29–49).
Gemäß einer in der Alten Kirche verbreiteten Auffassung hatten die Apostel mit ihrer Berufung ihre Frauen und Familien verlassen (Mt 19,27). Das wiederum wurde so verstanden, dass sie entweder ehelos oder (soweit sie wie Petrus verheiratet waren) enthaltsam gelebt hatten (z. B. Hieronymus, Epistula ad Pammachium 49,21,3, in Wollbold, S. 902). In der Tat hätte sich die Sorge für Familie und Kinder schwer mit dem Aposteldienst vereinbaren lassen, zu dem ausgedehnte Missionsreisen und damit lange Zeiten der Abwesenheit gehörten.
Wenn das unius uxoris vir von maßgeblichen Theologen und Rechtsquellen der nachapostolischen Kirche in diesem Sinn aufgefasst wurde, dann ist das übrigens weniger das Ergebnis exegetischer Spekulationen, als Ausdruck einer kirchlichen Hermeneutik, die sich auf eine verbindliche, gelebte Überlieferung beruft.
Eine kontroverse Frage in der Zölibatsforschung ist, ob die altkirchliche Zölibatsdisziplin eine spätere Entwicklung darstellt oder ihre Ursprünge in die apostolische Praxis zurückreichen. (Vgl. diesbezüglich auch die Blickell-Funk-Kontroverse von 1878–1879 und ihre Rezeption bei Autoren wie Ch. Cochini, A. M. Stickler, St. Heid, M. Bolens, R. Gryson und G. Denzler). Wollbold bemerkt hierzu:
Vor dem Beginn der Arbeit an dieser Textsammlung ordnete der Verfasser sich dem Entwicklungsparadigma zu […]. Er ging von einer allmählichen Ausbreitung der Enthaltsamkeitsvorschriften erst ab dem 4. Jahrhundert und durch den energischen Einsatz der Päpste seit Damasus und Siricius aus, während bis dahin und auch weiterhin im Osten der ‚normal‘ in der Ehe lebende Klerus den Regelfall darstellte. Doch die Beschäftigung mit den vorkonstantinischen Quellen gab zu denken, so sehr, dass der Verfasser am Ende zu einem differenzierten Anhänger der These vom apostolischen Ursprung des Enthaltsamkeitszölibats wurde […] (S. 54).
Für die Entwicklungsthese spreche dabei auch, dass die Quellen offenbar «schon früh eine Enthaltsamkeitserwartung bezeugen, die sich selbst niemals als Neuerung, sondern als Fortsetzung der apostolischen Ordnung versteht» (S. 54). Dabei ist freilich zu berücksichtigen, «dass diese Erwartung in der Regel eher vorausgesetzt als begründet wird […]» (S. 55).
Aus diesem Grund sei es nicht angemessen – wie es in der Sekundärliteratur häufig geschehe – in der frühen nachapostolischen Zeit nach Rechtsnormen zu suchen, wie wir sie aus späteren Jahrhunderten kennen. Gleichwohl dürfte es schon früh eine verbindliche, überlieferte Ordnung gegeben haben. Diese Ordnung kennzeichne eine «enge Verbindung von Recht und Ethos sowie Gruppennormen, Ideale und entsprechende Erwartungen an ein vorbildliches Verhalten der Führungseliten […]» (S. 55).
Im Blick zu behalten ist dabei, dass eine Zurückweisung des Entwicklungsparadigmas keineswegs die Entfaltung der Enthaltsamkeitsdisziplin bestreitet. Eine solche Entfaltung komme etwa in ihrer Verrechtlichung und Sanktionierung zum Ausdruck (S. 77).
Die Regel und Praxis der Enthaltsamkeit (lex continentiae), die mit dem sittlich-religiösen Vorbildcharakter des höheren Klerus zusammenhängt, dürfte mithin wesentlich älter sein als oft angenommen. Ob sie in die apostolische Zeit zurückreicht, lässt sich aufgrund der unsicheren Quellenlage der ersten beiden Jahrhunderte nicht sicher feststellen. Im Blick auf die Quellenlage ist zu konstatieren:
«Wie in vielen Fragen der altkirchlichen Institutionengeschichte betritt man auch in der Zölibatsgeschichte erst im 4. Jahrhundert festes Terrain» (S. 48).
Andererseits: Es wäre höchst unwahrscheinlich, dass eine so einschneidende Regel und Praxis irgendwo eingeführt und in vergleichsweise kurzer Zeit ohne greifbare Widerstände in ganz verschiedenen Ortskirchen durchgesetzt wird. Dazu gehören die griechisch-sprachigen Regionen «Ägypten, Antiochien und Palästina, Kappadokien, Konstantinopel, Syrien […], gefolgt von den lateinisch-sprachigen Regionen Nordafrika, Italien, Illyricum, Gallien und Spanien» (S. 48).
Vertiefung und der Festigung
Die Quellen des 4. Jahrhunderts umfassen Kirchenlehrer und Kirchenschriftsteller wie Eusebius von Cäsarea, Cyrill von Jerusalem, Johannes Chrysostomus, Ephräm den Syrer, Ambrosius, Hieronymus, Augustinus, aber auch Synoden wie Elvira (um 300), Arles (314) und Konzilien wie Ankara (314) und Nizäa (325).
Im 4. Jahrhundert kommt es zur theologischen Vertiefung und disziplinären Festschreibung dessen, was sowohl im lateinischen Westen als auch im griechisch- und syrischsprachigen Osten bereits fest etabliert ist. Zum Allgemeingut der altkirchlichen Disziplin gehören dabei: «Monogamieregel, Verbot der Eheschließung nach der Weihe, Enthaltsamkeitserwartung und Sanktionsbereitschaft» (S. 48).
Kultische Reinheitsvorstellungen?
Fast schon zum Gemeingut gehört in der Zölibatsliteratur die These: Für die Forderung sexueller Enthaltsamkeit spielten in der Alten Kirche kultische Reinheitsvorstellungen eine entscheidende Rolle (vgl. Wolf, Anm. 1, Kap. 4), vor allem im Kontext häufiger und in einigen Regionen sogar täglicher Gottesdienste. Diese These belegen die Quellen indes nicht:
Die Texte zeigen nämlich eindrucksvoll, dass man allenfalls in einem analogen Sinn von kultischer Reinheit sprechen kann. Die religionsgeschichtlich bekannten Sexualtabus bei der Nähe und Berührung der Sakralsphäre sind dagegen im eigentlichen Sinn kaum mehr nachweisbar (S. 85).
Während etliche Schlüsseltexte (gegen sexual- und ehekritische Tendenzen) immer wieder betonen, dass der eheliche Verkehr nicht sündhaft und die Ehe gut sei, halten sie eine dauerhafte sexuelle Enthaltsamkeit bei Klerikern dennoch für angezeigt. Eine Rolle spielt dabei «der Vorbildcharakter der Priester sowie die generelle Ausrichtung des christlichen Vollkommenheitsideals auf die Herrschaft des Geistigen über das Sinnliche und auf die kontemplative Gottesschau» (S. 85).
Insgesamt erweisen sich also nicht kultische Reinheitsvorstellungen im Sinn der Sakral-Profan-Unterscheidung als ausschlaggebend, sondern das Ideal beständiger und ungeteilter Ausrichtung auf das geistliche Leben: Gebet, Fasten, Gottesdienst (oft anknüpfend an 1 Kor 7,5). Dabei beruft man sich auch auf das Vorbild und die Ordnung der Apostel.
Marksteine der Zölibatsgeschichte
Nicht fehlen darf in einem Quellenband zur Frühgeschichte des Zölibats die spanische Synode von Elvira (um 300). Es verpflichtet Diakone, Priester und Bischöfe, den geschlechtlichen Umgang mit ihren Frauen aufzugeben und keine Kinder mehr zu zeugen, wobei Zuwiderhandelnde des Amtes enthoben werden sollen (can. 33, S. 683–694, hier 690). Nicht fehlen darf darüber hinaus die wahrscheinlich legendäre Episode des Bekenners und Asketen Paphnutius, der in Nizäa (325) gegen eine Enthaltsamkeitsverpflichtung opponierte.
Ebenfalls nicht fehlen dürfen die päpstlichen Interventionen von Damasus (366–384) und Siricius (384–388/399) bis hin zu Leo dem Großen (440–461). Sie schärfen die Verpflichtung zur dauerhaften Enthaltsamkeit für höhere Kleriker ein, d. h. den sogenannten Enthaltsamkeitszölibat. Dabei verstehen sie sich als Bewahrer und Anwälte der apostolischen Tradition.[5] Der Grundsatz, dass das tradierte Ethos vor dem kodifizierten Gesetz kommt, ist bezüglich der Verrechtlichung der Klerikerdisziplin im Auge zu behalten.
Und die Kirchen des Ostens?
Die Synode von Konstantinopel, auch genannt Trullanum II. (691/692), führte zu einer regionalen, partiellen Abkehr von der bisherigen Disziplin und Tradition. Die orthodoxen Kirchen halten zwar an der Monogamieregel bzw. dem Digamieverbot fest, beschränken den Enthaltsamkeitszölibat aber auf Bischöfe. Diesen wird sogar vorgeschrieben, sich mit der Weihe von ihren Ehefrauen zu trennen. (Frühere Kirchenversammlungen hatten dies noch abgelehnt.)
Eine «folgenschwere Neuerung» (Heid, s. o. Anm. 4, S. 285, gegen Wolf, Anm. 1, S. 94). Sie führte dazu, dass die altkirchliche Monogamieregel «merkwürdig sinnentleert» wirkt. «Ähnliches gilt übrigens», wie Wollbold en passent bemerkt, «von den römisch-katholischen nachkonziliaren Regelungen für ständige Diakone in der lateinischen Kirche – unter ausdrücklicher Berufung auf die altkirchliche Disziplin» (S. 89).
Die weitere Entwicklung
Die weitere westkirchliche Entwicklung, von der Gregorianischen Reform über das Konzil von Trient bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil und dem Codex von 1983, stellt im Licht des ersten Jahrtausends hingegen keine grundsätzliche Abwendung von der altkirchlichen Disziplin dar. Die folgenschwerste Neuerung, der Übergang vom Enthaltsamkeits- zum Ehelosigkeitszölibat, will sie nämlich nicht aufheben, sondern wirksam durchsetzen (S. 49).
Die verbreitete Meinung, Papst Gregor VII. oder die ersten beiden Laterankonzile hätten das Zölibatsgesetz eingeführt, erweist sich dementsprechend als unzutreffend. Die Gesetzgebung Gregors VII. (1073–1085) war in puncto Zölibat nicht innovativ, sondern geradezu konservativ: Sie bestand «in einer entschiedenen Rückkehr zu den altkirchlichen Vorschriften.» (S. 56) Dasselbe gilt für das Erste und Zweite Laterankonzil (1139). Die Konzile untersagen streng genommen nicht die Priesterehe, sondern erklären die Eheschließung nach der Weihe für nichtig und daraus hervorgehende Kinder für illegitim (S. 944–945). Erst das Konzil von Trient setzt den ehelosen Klerus (obgleich weniger kanonisch als faktisch) als Norm in der lateinischen Kirche durch (S. 944; S. 951–953, vgl. auch Heid, s. o. Anm. 4, S. 12).
Das Zweite Vatikanische Konzil
Zu einer erneuerten Begründung des Zölibats kommt es am Zweiten Vatikanischen Konzil. Das Priesterdekret Presbyterum Ordinis (Nr. 16) spricht, nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Priesterehen der Orientalen, vorsichtig von einer Angemessenheit (convenientia) des Ehelosigkeitszölibats für Priester. Neben der «ungeteilten Hingabe» betont das Priesterdekret den ekklesiologischen und eschatologischen Zeichencharakter des (Ehelosigkeits-)Zölibats:
[D]ie vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen [ist] von Christus dem Herrn empfohlen (vgl. Mt 19,12) […].» Die «kostbare Gabe des priesterlichen Zölibats» gründet «im Geheimnis Christi und seiner Sendung». Sie weist «auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist und im anderen Leben ins volle Licht treten wird, in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat (vgl. LG 42.44; PC 12) […].
Im Vergleich zu den altkirchlichen Quellen fällt die Orientierung am Rat und Vorbild Christi auf. Die ausdrücklichere christologische Fundierung dürfte zumindest teilweise mit dem vollzogenen Übergang vom Enthaltsamkeits- zum Ehelosigkeitszölibat zu tun haben: Solange ein erheblicher Teil der Priester enthaltsam, nicht aber ehelos lebte, war es nicht opportun für die Begründung der Enthaltsamkeit auf die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (Mt 19,12), «die eschatologische vita angelica, in der es keine Heirat mehr gibt (Mt 22,30) sowie diverse Nachfolgeworte zu verweisen» (S. 959). «Stattdessen standen das ‚unius uxoris vir‘ von 1 Tim 3,2, die Enthaltsamkeit um des Gebets willen aus 1 Kor 7,5 oder generell der Gegensatz von Fleisch und Geist im Zentrum» (S. 959).
Eine Stelle aus der Didaché, die nicht in die Textsammlung aufgenommen wurde, verdient in diesem Zusammenhang Beachtung. Die frühchristliche Schrift lehrt nicht nur, wahre und falsche Propheten an der «Lebensweise des Herrn» (11,8) zu unterscheiden. Sie kennt (im Anschluss an Mt 9,15; 1 Kor 7,1; Eph 5,32 und das Vor(aus)bild alttestamentlicher Propheten) möglicherweise auch eine christologisch-ekklesiologische Begründung dauerhafter bräutlicher Enthaltsamkeit:
Und jeder bewährte und wahre Prophet, der das Geheimnis der Kirche auf Erden sichtbar macht [d. h. Christus und seine Braut, die Kirche, indem er mit einer Frau zusammenlebt, die er nicht berührt]; wenn er nicht das, was er selbst tut, auch von anderen verlangt, dann sollt ihr nicht über ihn urteilen. Gott wird es tun. Solche Zeichenhandlungen kennt man auch von den alten Propheten (Didaché 11,11).[6]
In der Auslegung Bergers handelt es sich um ein frühes Zeugnis für die Vorstellung, dass die freiwillige sexuelle Enthaltsamkeit in der (bräutlichen) Lebensgemeinschaft mit einer Frau auf das Geheimnis des ehelichen Bundes zwischen Christus und seiner Kirche verweist. Solche christologisch-ekklesiologischen Vorstellungen waren den Christen also nicht fremd und könnten bei der Monogamie- und Enthaltsamkeitsregel mitschwingen. Abgesehen davon verweist jede freiwillig enthaltsame Lebensform (Jungfräulichkeit, Witwenschaft, eheliche Enthaltsamkeit) auf die endzeitliche Hochzeit des Lammes und hat von daher eine christologisch-ekklesiologisch-eschatologische Dimension. (Vgl. 1 Kor 7,29: Da die Zeit bis dahin kurz ist und die Gestalt dieser Welt vergeht, soll, wer eine Frau hat, sich verhalten, als habe er keine).
In jedem Fall begegnet man ab dem 3. Jahrhundert immer wieder der Vorstellung, dass «Enthaltsamkeit im Verein mit allen Tugenden Voraussetzung für das höhere, unablässige Gebet und den Kult ist […]» (S. 273). Mit Stefan Heid könnte man es auch so formulieren:
Die „Disziplin einer völligen und dauerhaften Enthaltsamkeit höherer Kleriker [stand] von Anfang an unter dem Einfluss der genuin christlichen Vorstellung einer Ganzhingabe an Gott und seinen Dienst. Das war also eine ganz umfassende Klerikerdisziplin. Da war es sekundär, ob der Kleriker bei seiner Weihe verheiratet war oder nicht. Im ersten Fall durfte er mit seiner Frau keinen ehelichen Umgang mehr pflegen, also keine Kinder mehr zeugen. Der jungfräuliche oder verwitwete höhere Kleriker durfte keine Ehe eingehen“ (Heid, s. o. Anm. 4, S. 19).
Würdigung
Wollbolds kommentierte Textsammlung bildet einen Meilenstein für die Zölibatsforschung. Sie ermöglicht eine spannende Entdeckungsreise ad fontes: zu den Quellen des Zölibats in der Alten Kirche. Dabei bietet die Quellenedition nicht nur viele faszinierende, bisweilen auch befremdliche Einblicke in das spätantike Christentum und sein kulturelles Umfeld bezüglich der Themen: Sexualität, Ehe, Priestertum, Enthaltsamkeit, Jungfräulichkeit, kirchliche Disziplin und anderes mehr. Wollbolds Quellenedition wirft auch neues Licht auf alte Fragen. Sie macht etwa deutlich, dass der Zölibat (im Sinn einer lex continentiae) für die Alte Kirche nicht nur eine wandelbare kirchliche Disziplin, sondern Ausdruck allgemeinverbindlicher apostolischer Überlieferung war. Dem Quellenband ist eine breite Rezeption zu wünschen.
Anmerkungen
- Vgl. z. B. Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen, München 2019. Wollbold bemerkt dazu: «Die jüngste Monographie zur Thematik […] stellt […] das Plädoyer für eine Abschaffung des Zölibats unverkennbar in den Vordergrund, so dass der selektive und die einschlägige Literatur nur streifende Gebrauch der altkirchlichen Quellen wenig zu deren Verständnis beiträgt» (S. 60, Anm. 27). ↑
- Dem Naturrechtsdenken ist Justin verpflichtet, wenn er an anderer Stelle schreibt: «Wir sind vielmehr von vornherein entweder einzig zu dem Zwecke, Kinder aufzuziehen, eine Ehe eingegangen, oder wir haben auf das Heiraten verzichtet und bleiben völlig enthaltsam» (Apologia 1, 29,1 zit. n. Wollbold, S. 138). ↑
- Dazu würde übrigens auch passen, dass etwa die syrische Didaskalie und die Apostolischen Konstitutionen für Weihekandidaten ein Mindestalter von 50 Jahren vorsehen (S. 154; 165f). ↑
- Stefan Heid, Zölibat in der frühen Kirche. Die Anfänge der Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost und West, Paderborn u. a. 32003. ↑
- So erläutert etwa Innozenz I. (401–417) in der Tradition seiner Vorgänger Damasus und Siricius in einem Brief an Bischof Victricium:„Nicht als ob damit neue Vorschriften angeordnet würden, sondern weil wir wünschen, dass, was durch die Trägheit einzelner vernachlässigt wurde, von allen beobachtet werde, was doch durch die Überlieferung der Apostel und Väter festgesetzt ist“ (zit. n. Wollbold, S. 825). ↑
- Part. eigene Übers., part zit. n. Klaus Berger, Der Zölibat. Eine theologische Neubegründung, Heiligenkreuz i. W., 22. ↑
