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Benediktion gleichgeschlechtlicher Partnerschaften?

Lesedauer etwa 16 Minuten

Eine Buchbesprechung

Dieser Beitrag ursprünglich erschien in: Forum katholische Theologie, Jg. 39 (2/2023), S. 146-153

Benediktion gleichgeschlechtlicher Partnerschaften?

 

Der von Ewald Volgger und Florian Wegscheider herausgegebene Sammelband mit dem Titel „Benediktion gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ (Regensburg: Pustet 2020) geht auf eine 2016 in Salzburg durchgeführte Konferenz der Liturgischen Kommission für Österreich zurück.

Einleitend erkennen die Herausgeber zunächst an, dass die liturgische Benediktion gleichgeschlechtlicher Paare einer Änderung der lehramtlichen Position bedürfte (7,9). Der sich für die Einleitung verantwortlich zeigende Ewald Volgger stellt fest:

„Bei den derzeitigen lehramtlichen Positionen ist aber eine offizielle Segnungsfeier noch nicht möglich.“ (9)

Volgger et alia halten die Änderung der kirchlichen Sexuallehre gleichwohl für möglich:

„Dem Papst bzw. dem kirchlichen Lehramt wäre es möglich, die entsprechenden Aussagen im Katechismus der Katholischen Kirche zu revidieren (vgl. KKK 2357-2359), die sexuelle Handlungen von gleichgeschlechtlichen Paaren als niemals zulässig und als schwere Sünde einzustufen.“ (12)

Die veränderte Haltung des Lehramts zur Todesstrafe wird hierbei als Modell- bzw. Präzedenzfall herangezogen (164).[1]

Der Sammelband hat den Charakter eines Plädoyers. Sämtliche als Theologieprofessoren tätigen Autoren des Sammelbandes treten offen für eine Änderung der kirchlichen Lehre in puncto Homosexualität und eine Benediktion gleichgeschlechtlicher Paare ein. Hervorzuheben sind dabei Prof. Dr. Martin M. Lintner (Moraltheologe/Brixen), Prof. Michael Rosenberger (Moraltheologe/Linz), Prof. Dr. Benedikt Kranemann (Liturgie/Erfurt) und Prof. Dr. Ewald Volgger (Liturgie/Linz).

Im Folgenden beschränke ich mich auf Anmerkungen zu den Beiträgen des Sammelbandes, welche die moraltheologische (Neu)Bewertung gleichgeschlechtlicher Handlungen thematisieren.

1 . Exegetische Perspektive

Martin Stowasser bietet mit seinem Beitrag „Homosexualität und biblische Tradition. Exegetische Beobachtungen und hermeneutische Überlegungen“ (32-66) einen exegetischen Überblick zur Frage der Bewertung gleichgeschlechtlicher Sexualität im Alten und Neuen Testament. Stowasser geht davon aus, dass für die Begründung der kirchlichen Lehre „dem biblischen Befund eine zentrale Rolle zugewiesen wird“ (32). Er verweist auf Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,9-10 und 1 Tim 1,10, die dem Katechismus der Katholischen Kirche als „Belegstellen“ dienten (32).

Nun wäre es gewiss nicht angemessen zu behaupten, das Lehramt berufe sich für seine moralische Einschätzung gleichgeschlechtlicher Handlungen nicht oder nur nebenbei auf das Zeugnis der heiligen Schrift. Gleichwohl wäre es ebenfalls unangemessen zu behaupten, die lehramtliche (Moral)Theologie würde im Sinn einer Steinbruchexegese lediglich ein paar Schriftstellen aufrufen, ohne diese in eine umfassende Hermeneutik einzubetten. Es geht ihr vielmehr um eine kirchliche Hermeneutik, welche die lebendige Glaubensweitergabe, das Zeugnis der Väter und Theologen sowie die seit frühester Zeit feststellbare Rezeption naturrechtlichen Gedankenguts mitumfasst. Diese Perspektive vermisst man leider vollständig. Die kirchliche Schriftauslegung besteht nicht vorrangig in findiger Textauslegung, die fast immer Spielräume in verschiedene Richtungen bietet, sondern bedient sich einer Hermeneutik, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Kirche eine lebendige Überlieferungsgemeinschaft ist.

Eine Schwäche in der Argumentation Stowassers, die teilweise dem historischen Blickwinkel geschuldet sein mag, besteht zudem darin, dass bisweilen nicht ausreichend zwischen Genese und Geltung unterschieden wird. So vermutet Stowasser etwa, dass die Ablehnung einiger im Heidentum verbreiteter Sexualpraktiken der „Identitätsstiftung Altisraels als Diasporagemeinde“ zugutegekommen sein könnte (61).

Diese Hypothese mag zutreffen oder auch nicht; über die Richtigkeit oder Falschheit der Ablehnung heidnischer Sexualpraktiken sagt sie nichts aus. Folgendes Beispiel mag dies verdeutlichen: Die Abgrenzung Israels vom Polytheismus im Babylonischen Exil durch die Betonung des Monotheismus mag ebenfalls der religiösen Identitätsstiftung gedient haben. Daraus folgt jedoch in keiner Weise, dass der Monotheismus ggf. als revisionsbedürftige Angelegenheit aufzufassen wäre.

Argumentativ fragwürdig erscheint des Weiteren der Versuch Stowassers, die biblische Ablehnung des Geschlechtsverkehrs zwischen Männern ganz oder hauptsächlich an antiken Rollenbildern festzumachen: „Ursprünglich gemeinsam ist antik paganer wie frühjüdischer Tradition das Rollenbild der Geschlechter als treibende Kraft für die Beurteilung von Sexualverkehr zwischen Männern.“ (63) Es sei das gesellschaftliche Ansehen eines Mannes entscheidend gewesen, bei der Penetration den aktiv-insertiven Part einzunehmen, wohingegen das Geschlecht der Sexualpartner nachrangig gewesen sei (63).

Derartige Überlegungen sollen nahelegen, dass das Zeugnis der heiligen Schrift keine Vorstellung von einvernehmlichen, auf gegenseitiger Wertschätzung beruhenden gleichgeschlechtlichen Sexualpraktiken habe. Diese Strategie der Argumentation wirkt doch sehr konstruiert. Erstens gibt es keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Ablehnung von Geschlechtsverkehr zwischen Männern in den biblischen Schriften vor allem um Geschlechterrollen und nicht um gleichgeschlechtliche Sexualpraktiken als solche geht. Diese von Exegeten in neuerer Zeit wiederholt vertretene These beruht weitgehend auf Mutmaßungen, die man nicht als Erkenntnisse ausgeben sollte. Zweitens sind derartige Argumentationsformen mit Vorsicht zu genießen. Sie leisten einer Schrifthermeneutik Vorschub, die dazu geeignet ist, auch die Geltung vieler anderer Gebote der heiligen Schrift zu dekonstruieren.

Dies ließe sich anhand vieler Beispiele zeigen. Zwei denkbare Beispielfälle seien an dieser Stelle herausgegriffen, um den Gedankengang zu verdeutlichen: In Bezug auf das neutestamentliche Scheidungs- und Wiederverheiratungsverbot Jesu ließe sich argumentieren, es sei ihm ursprünglich eigentlich darum gegangen, den Ehepartner vor sozialer und ökonomischer Verelendung zu schützen. Sofern sich die gesellschaftlichen Umstände im Vergleich zu früher jedoch geändert hätten, habe die neutestamentlich bezeugte Weisung Jesu keine Geltung mehr. Oder: Beim Dekalog-Gebot, die Ehe nicht zu brechen, gehe es antiken Kulturen eigentlich um die legitimen Nachkommen; da dem heute kein so großes Gewicht mehr beigemessen werde, falle auch das entscheidende Motiv weg, außerehelichen Geschlechtsverkehr für grundsätzlich problematisch zu halten.

Letztlich plädiert Stowasser dafür, die Aussagen der heiligen Schrift zu gleichgeschlechtlichem Sexualverkehr im Zusammenhang zeitbedingter Geschlechtsrollenbilder zu verstehen und sie zugunsten heutiger soziokultureller und humanwissenschaftlicher Standards zu überwinden (61-66, bes. 66). Während Stowasser etwa der paulinischen Rezeption des Naturrechtsdenkens keine normative Autorität einräumen möchte (64f), könnte die Einschätzung im Zusammenhang einer integralen theologischen Hermeneutik, welche die kirchliche Rezeption des Naturrechtsdenkens von den Vätern über Thomas bis hin zu den lehramtlichen Aussagen der Gegenwart berücksichtigt, auch anders ausfallen.

2 . Moraltheologische Perspektive

Martin M. Lintner entwickelt mit seinem Aufsatz mit dem Titel „Ein Segen sollt ihr sein“ (vgl. Gen 12,2) Theologisch-ethische Überlegungen zu einer Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare“ (67-88) eine moraltheologische Rechtfertigung der Möglichkeit (78-88) und Erforderlichkeit (89-92) „einer Segensfeier für homosexuelle Partnerschaften“.

Nach einem Plädoyer für eine „leidsensible Moraltheologie“ (67-69) und einer Darstellung der „aktuellen lehramtlichen Diskussion“ (69-74) geht Lintner auf naturrechtliche (79-81), schöpfungstheologische (81-83) und biblische Argumente (84-85) für die lehramtliche Position ein und erläutert, warum er sie nicht für überzeugend hält. Mit Schockenhoff und anderen geht er davon aus, dass die menschliche Sexualität mehrere Sinndimensionen umfasst (Lusterleben, Identitätsstärkung, Ausdruckshandeln, Fortpflanzung etc.), die nicht alle auf einmal verwirklicht werden müssen: „All diese Sinndimensionen, nicht nur die Fortpflanzung, gehören zur Natur, d. h. zum Wesen der Sexualität. Je nach Lebensphase kann die eine Sinndimension wichtiger sein als eine andere und je nachdem in den Vorder- oder Hintergrund rücken.“ (80)[2] Lintners Fazit:

„In dieser Perspektive, dass die gelebte Sexualität ihre sittliche Qualität von der personalen Qualität der Beziehung her erfährt, für die sie leiblicher Ausdruck und Vollzug ist, kann auch eine homosexuelle Beziehung moralisch neu bewertet werden.“ (80f)

Schließlich plädiert Lintner für eine Revision und Korrektur der Nrn. 1852-1853 und 2353 des Katechismus der Katholischen Kirche (92-93). An anderer Stelle macht er zudem deutlich, dass er die kirchliche Bewertung gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen nicht nur für überholt, sondern auch für demütigend und letztlich gefährlich hält. Die Kirche habe

„durch ihre Haltung und die Lehre über die Homosexualität unzähligen Menschen mit homosexueller Orientierung Leid zugefügt, sie gedemütigt und ausgegrenzt“ (74). Außerdem erschwerten „die kirchliche Lehre und Haltung homosexuellen Gläubigen eine konstruktive Auseinandersetzung mit sowie eine gelingende Annahme ihrer sexuellen Veranlagung.“ (74)

In diesem Zusammenhang beruft sich Lintner auf Aussagen der sogenannten MHG-Studie (75).[3] Aus Lintners Sicht sind sexuelle Handlungen moralisch gut und richtig, wenn sie „Ausdruck von Liebe sind, und zwar sowohl der Selbstliebe im Sinne einer gesunden und geordneten Selbstannahme als auch der Nächstenliebe im Sinn einer freien Bejahung der anderen um seiner selbst willen, sodass sie zwei erwachsene Partner in einer Beziehung auf Augenhöhe gegenseitig in ihrer sittlichen Selbstbestimmung respektieren und das Wohl, die Empfindung und die Gesundheit des anderen achten.“ (86, vgl. 87) Gegen diese Auffassung lässt sich unter anderem einwenden, dass die von Lintner genannten Bedingungen prinzipiell auch in seriell monogamen, offenen, polyamoren und vielleicht sogar promiskuitiven Beziehungen erfüllt sein könnten.[4]

Die von Lintner vorgebrachten Argumente für eine Änderung der kirchlichen Lehre zur moralischen Bewertung gleichgeschlechtlicher Handlungen als Bedingung der Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften überzeugen nicht.

Zum einen sind sie von in sich diskutablen Voraussetzungen abhängig. Zum anderen stehen sie offenbar im Widerspruch zur kirchlichen Lehre: Für sie ist die Offenheit für die Zeugung von Leben eben nicht nur eine Sinndimension neben anderen, die gut und gerne außen vorgelassen werden kann, sondern konstitutiver Ausdruck und Zeichen der Ganzhingabe an den Ehegatten (vgl. Papst Paul VI., Humanae vitae, Nr. 12).[5] Lintner gelingt es im Gegensatz zur kirchlichen Sexuallehre allem Anschein nach nicht, die menschliche Sexualität vor der Gefahr der Sinnentleerung bis hin zu entwürdigender Verkehrung zu schützen. (Dazu ausführlicher weiter unten.)

Michael Rosenberger steuert zum vorliegenden Sammelband zwei Beiträge bei, wobei sich der neuere („Die eigene Identität annehmen. Moraltheologische Überlegungen zur Pastoral mit homosexuellen Menschen“ [94-104]) mit dem älteren, hier wiederveröffentlichten („Natur“ – ein Konzept in Entwicklung. Von der Relevanz naturwissenschaftlicher Erkenntnis für die ethische Bewertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ [105-115]) im Plädoyer fast wörtlich deckt.

Rosenberger argumentiert: Das kirchliche Lehramt sei auf „halbem Wege stecken geblieben“ (110): Es habe die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse rezipiert, sofern es homosexuelle Orientierung akzeptiert, nicht aber sofern es um gleichgeschlechtliche Sexualhandlungen geht. In diesem Punkt sei das Lehramt der Kirche immer noch der von Paul VI. in Humanae Vitae dargelegten Argumentation verpflichtet (112f).

Rosenberger möchte die naturrechtliche Argumentation allerdings nicht gänzlich aufgeben. Er plädiert dafür, die „klassische Verbindung naturrechtlicher und vertragstheoretischer Argumente modern weiterzuführen und mit aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu verbinden.“ (102, 114) Von der Natur her gesehen sei Sexualität auf die Realisierung mehrerer Sinnpotenzialen (wie Fortpflanzung, Identitätsbildung, Kooperation etc.) ausgerichtet. Es sei allerdings zu bedenken:

„Von der Natur her werden nicht immer alle Funktionen der Sexualität gleichzeitig verwirklicht. Meistens dient die Sexualität nur einer oder einigen der genannten Funktionen. Das heißt aber: Die katholische Forderung, dass der Mensch so handeln müsse, dass er von seiner Seite in jedem einzelnen Akt alle Sinnpotenziale der Sexualität offenhalte, ist naturrechtlich nicht (mehr) vertretbar. Im Gegenteil, eine saubere Argumentation wird das Gegenteil behaupten müssen: Der Mensch darf so handeln, dass jeweils eines oder mehrere, aber nicht unbedingt alle Sinnziele der Sexualität verwirklicht werden. Ein Sexualakt der von sich her die Zeugung von Nachkommen verunmöglicht, ist daher nicht per se ‚widernatürlich‘, sondern legt durchaus im Rahmen dessen, was die Natur vorgibt – jedenfalls wenn durch ihn andere Sinnpotenziale angezielt und verwirklicht werden.“ (102f)

Rosenbergers Argumentation beruht (gegen anderslautende Aussagen [106f]) auf einem tendenziell biologistischen Verständnis der menschlichen Natur, sofern er lehramtliche Aussagen über die Natur menschlicher Sexualität mithilfe von Beobachtungen der Verhaltensforschung aus dem Tierreich beurteilt.[6]

Damit hängt zusammen, dass Rosenbergers obige Argumentation einem naturalistischen Fehlschluss mindestens nahekommt. Aus der Beobachtung, dass in der Natur – gemeint ist: im Tierreich – faktisch nicht immer alle Funktionen gleichzeitig verwirklicht würden, lässt sich nämlich weder folgern, dass die menschliche Sexualität nicht darauf hingeordnet wäre, noch dass Menschen dies nicht anstreben dürften oder sollten.

Non sequitur Nr. 1: Nicht alles, was faktisch in irgendeiner Form angestrebt wird, stellt eine in der Natur eines Lebewesens gründende Hinordnung auf ein Gut dar.

Non sequitur Nr. 2: Ebenso wenig folgt aus Beobachtungen aus dem Tierreich, dass die Offenheit für die Weitergabe des Lebens kein konstitutives Moment eines sittlich richtigen Sexualverkehrs wäre.

Darüber hinaus erscheint es problematisch, dass Rosenberger von der Behauptung Existenz mehrerer Sinnziele menschlicher Sexualität unbesehen zur Behauptung übergeht, es sei für die sittliche Gutheit und Richtigkeit sexueller Handlungen bereits hinreichend, dass sie mindestens irgendeines dieser Sinnziele erfüllen. Aus der Existenz einer Vielheit von Sinnzielen ergibt sich, wenn man sie zugesteht, ja noch nicht, dass sie auch unabhängig voneinander angestrebt werden sollten. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf meinen bereits oben zitierten Beitrag (vgl. Anm. 5).

Darüber hinaus lässt sich die Kritik Markus Christophs an Eberhard Schockenhoff mutatis mutandis auch auf Lintners und Rosenbergers Ausführungen beziehen:

„Lust, Beziehung, Identität und Fruchtbarkeit sind wesentliche Aspekte von Sexualität. […] Doch die Moralität von Sexualität hängt nicht allein von der allgemeinen Integrierung ihrer Sinnwerte ab, sondern – wie bei jeder moralischen Handlung – vom Akt, der Absicht und den Umständen – den drei ‘Quellen der Sittlichkeit’ (KKK 1750). Selbst wenn Absicht und Umstände gut sind, ersetzen sie nicht die Bedeutung des Sexualaktes. […] Schockenhoff wünscht sich vom Lehramt eine höhere Wertschätzung von sexueller Lust und Erotik. Doch sein Ansatz führt genau genommen zum Gegenteil. Für ihn ist die sexuelle Begegnung nicht mehr liebende Selbstgabe, sondern frei interpretierbares Rohmaterial, das mal dem bloßen Lustgewinn dient, mal der Beziehungsstärkung (bei Homosexualität und vorehelichem Verkehr), mal der Ganzhingabe-für-immer (Ehe). Der Sexualakt in sich hat keine Bedeutung mehr, sein Wert hängt von der jeweiligen Haltung der Partner ab; eine wertlose Münze, die ihre beliebige Bedeutung von den Akteuren erhält. So lassen sich schlagartig Selbstbefriedigung, Verhütung, außerehelicher oder homosexueller Verkehr positiv bewerten – solange die Grundhaltung stimmt. Gleiches müsste dann wohl auch gelten für einvernehmliche Seitensprünge, BDSM-Spiele und Polyamorie – solange das gewonnene Mehr an Lust einer Beziehung insgesamt gut tut. Benedikt XVI. hat in ‚Deus caritas est‘ vor einer solchen Banalisierung der Erotik gewarnt, die ‚den Leib und die Geschlechtlichkeit als das bloß Materielle an sich’ betrachtet, das man ‚kalkulierend einsetzt und ausnützt (…) In Wirklichkeit stehen wir dabei vor einer Entwürdigung des menschlichen Leibes, der (…) nicht mehr lebendiger Ausdruck der Ganzheit unseres Seins ist, sondern gleichsam ins bloß Biologische zurückgestoßen wird.’ (DCE 5) […] Bereits 1965 hatte das 2. Vatikanum erklärt, dass ‚die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab[hängt], sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren‘ (GS 51). Diese Einsicht wurde 1968 von Paul VI. in ‚Humanae vitae‘, 1975 von der Glaubenskongregation, 1981 von Johannes Paul II. in ‚Familiaris consortio‘ und nochmals 1993 in ‚Veritatis splendor‘ bekräftigt: „Die sittliche Qualität der menschlichen Handlungen [ist] nicht allein aus der Absicht, der Grundorientierung oder Grundoption abzuleiten‘ (VS 67). Auch nach ‚Amoris laetitia‘ ist jede sexuelle Handlung bereits ,durch ihre natürliche Eigenart‘ auf die Zeugung ausgerichtet‘ (AL 80), nicht erst durch das Gesamtverhalten der Partner.“[7]

3 . Fazit

Die besprochenen Beiträge ermangeln allem Anschein nach einer Hermeneutik, die sowohl die Lehre als auch die Überlieferung kirchlicher Sexualmoral, von der alten Kirche bis herauf in die Gegenwart, angemessen berücksichtigt. Damit geht einher, dass das Diskussionsniveau aktueller Naturrechtsdebatten, vor allem im englischsprachigen Raum, nicht einmal ansatzweise erreicht wird. Dabei muss dahingestellt bleiben, ob diese Debatten gar nicht wahrgenommen oder aber bewusst übergangen werden.

Jedenfalls lassen sich die besprochenen Beiträge schwerlich nicht als Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral begreifen. Eher ist zu befürchten, dass „der Versuch, eine massenkompatible, a-theistische ‚neue Sexualmoral‘ zu etablieren“, die angeblich „allen gefällt und niemand verletzt“[8], in der Abwicklung der kirchlichen Sexualmoral und des ihm zugrunde liegenden Menschenbildes endet.

Gewiss: Die Lintner, Rosenberger und einigen anderen Moraltheologen vorschwebende autonome Sexualmoral präsentiert sich fortschrittlich und menschenfreundlich. Aber: Was ist sie bei Licht betrachtet anderes als eine (im Verhältnis zur Größe der menschlichen und christlichen Berufung) billig zu habende Minimalmoral? Und muss sich diese Minimalmoral nicht den Vorwurf gefallen lassen, am individuellen Begehren Maß zu nehmen, während sie von der Natur der Sache ebenso wie von den Weisungen Christi nicht viel wissen will?

Ich bin versucht, mich einem scharfzüngigen Vorredner anschließen, der resümierte: „Im Konzept autonomer Selbstermächtigung ist erlaubt, was gefällt – sofern es dem anderen auch gefällt, mit dem es ‚beziehungsethisch‘ gut verhandelt ist. Die neue Moral setzt die Freiheit des Menschen an den Anfang aller Dinge und gründet die Ethik auf das jeweils individuelle Begehren der Person. Der Markenkern dieser neuen Moral ist ihre Nichtmoral; ihre Ethik besteht in der ethischen Entkernung. Sie gefällt sich im Gestus anforderungsloser Menschenfreundlichkeit.“[9]

Anmerkungen

  1. Vgl. Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Franziskus über die Neuformulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe, 1. August 2018. ↑
  2. Wie Markus Christoph (in: Die Tagespost, Online-Ausgabe, https://www.die-tagespost.de/serien/beilage/eine-weltenwende-im-emsland;art4938,208850) herausstellt, wurden vergleichbare Positionen bereits vor 50 Jahren auf der Würzburger Synode diskutiert: „Menschliche Sexualität der Würzburger Synode von 1973. Schon damals kannte man die vier Sinndimensionen von Sexualität (3.1.2.2); es sei legitim, sie in der Praxis auch zu verneinen (3.1.3); alle Akte, die eine Beziehung fördern, seien gut (4.1.2). Die damaligen Bischöfe lehnten das Papier ab; viele Punkte bedürften „einer gründlichen Korrektur“ (DBK 1977).“ ↑
  3. Zu einigen methodischen Mängeln der MHG-Studie vgl. Dominikus Kraschl, Von diskutablen Aussagen bis hin zu eklatanten Mängeln. An einer kritischen Diskussion der MGH-Studie führt kein Weg vorbei. In: Forum Katholische Theologie 36 (2/2020), S. 127-134. ↑
  4. Vgl. Dominikus Kraschl, Exklusive Zweisamkeit – inklusiv genug? Unerwünschte Konsequenzen der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. In: Herder Korrespondenz Jg. 75 (3/2021), 35-37. Vgl. Bernhard Meuser, Heilige Promiskuität – Bischöfe im Strudel der moraltheologischen Debatte: «Man muss dem „Synodalen Weg“ dankbar sein, dass er von der Katholischen Kirche in Deutschland ein Stück Verlogenheit genommen hat. Nach der „Frankfurter Erklärung“, nach „#out in church“, und nachdem sich eine Reihe von Bistümern durch Selbstverpflichtungen gebunden haben, die moralischen Ansichten und persönlichen Lebensumstände ihrer Mitarbeiter nicht mehr zu beachten, kommt es zu den erstaunlichsten Eröffnungen von Kirchenangestellten. So darf Eric Tilch, Jugendbildungsreferent bei der Jugendkirche Kana in Wiesbaden, auf der Homepage des Bistums Limburg bekunden: „Ich kann mich erst dann von der Kirche als schwuler Mann angenommen fühlen, wenn ich auch mit wechselnden Partnern akzeptiert werde.“ Der Kirche, die gerade die Grenzen ihrer moraltheologischen Flexibilität austestet, wird der nächste qualitative Sprung abverlangt: Die segnende Würdigung von Promiskuität.» (zitiert nach: https://neueranfang.online/heilige-promiskuitaet-bischoefe-im-strudel-der-moraltheologischen-debatte/, 02.06.2022) ↑
  5. Vgl. kurz und prägnant: Markus Christoph, Eine Weltenwende im Emsland (siehe oben, Anm. 3). ↑
  6. Papst Pauls VI. lehrt in Humanae Vitae Nr. 12: „Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind.“ Rosenberger kommentiert dies so: „Mit anderen Worten lautet die These, die Natur der geschlechtlichen Vereinigung ziele immer (!) auch auf Zeugung. Dass das so einfach nicht stimmen kann, belegen etwa Ergebnisse der Verhaltensforschung, dass es auch bei mehreren hundert Säugetierarten homosexuelle Praktiken gibt.“ (113) Diese Aussage dokumentiert Rosenbergers naturalistisches Missverständnis naturrechtlichen Denkens eindrücklich. ↑
  7. Markus Christoph, Eine Weltenwende im Emsland (siehe oben, Anm. 3). ↑
  8. S. o. Anm. 4. ↑
  9. Bernhard Meusner, s. o. Anm. 4. ↑

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