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Informelle Fehlschlüsse in der Diskussion um die kirchliche Sexualmoral

Lesedauer etwa 36 Minuten

Thema: In seinen Sophistischen Widerlegungen analysiert Aristoteles verschiedene Typen sogenannter informeller Fehlschlüsse. Diese Fehlschlüsse sind auch heute noch verbreitet, unter anderem auch in der Diskussion um die kirchliche Sexualmoral. Die vorliegende Abhandlung veranschaulicht dies anhand ausgewählter Beispiele.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich (mit leichten Abweichungen) in: Forum katholische Theologie 2/2024, S. 81-96

 

Informelle Fehlschlüsse in der Diskussion um die kirchliche Sexualmoral

 

I.

Wer hat nicht schon einmal Aussagen gehört wie: „Die katholische Sexualmoral bedarf dringend einer Reform, das macht ihre Diskrepanz zur Lebenswelt der Gläubigen deutlich. Die Mehrheit der Katholiken verweigert ihr längst die Gefolgschaft.“ Oder: „Die Passagen des Katechismus, die voreheliche und gleichgeschlechtliche Handlungen als sündhaft brandmarken, müssen korrigiert werden. Wenn sich zwei Menschen lieben, dann schaden sie doch niemandem!“ Oder: „Die Kirche muss sich entscheiden: Entweder entwickelt sie eine zeitgemäße Sexuallehre, oder sie verliert den Anschluss an die Gesellschaft und verkommt immer mehr zu einer Sekte!“

Die kirchliche Sexualmoral hat nicht viele Fürsprecher. Entsprechend erachten nicht wenige ihre Reform als unumgehbare Voraussetzung dafür, dass die Kirche ihre Glaubwürdigkeit wiedergewinnt oder mindestens nicht völlig verliert. Dabei werden alle möglichen und unmöglichen Einwände gegen sie ins Feld geführt. Unter unmöglichen Einwänden seien hier Einsprüche verstanden, die elementare Standards der Argumentation unterlaufen.

Solche unmöglichen Einwände sind leider keine Seltenheit. Sie begegnen allenthalben: im Gespräch mit Freunden, auf den Foren der sozialen Medien, in Formaten wie Talkshows oder akademischen Tagungen. In diesem Beitrag möchte ich eine Reihe typischer Argumentationsfehler vorstellen und erläutern, denen man in der Auseinandersetzung um die kirchliche Sexualmoral immer wieder begegnet.[1]

Die in vielfältigen Variationen begegnenden Einwände werden jeweils kursiviert vorangestellt. Der Kommentarteil rekonstruiert zuerst ihre argumentative Struktur. Nicht selten handelt es sich um sogenannte elliptische, d. h. unvollständige Argumente. Im Anschluss an die Rekonstruktion wird im Abschnitt sed contra erläutert, warum und inwiefern es sich um argumentative Fehlschlüsse handelt.

Im Fußnotenapparat findet sich eine kleine Blütenlese. Sie unterfüttert und veranschaulicht die Einwände mit empirischem Material, großteils aus dem Kontext der Diskussionen um den Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland.

Gehen wir in medias res!

II.

(a) Die katholische Sexualmoral bedarf dringend einer Reform. Das wird nicht zuletzt an ihrer Diskrepanz zur Lebenswelt der Gläubigen deutlich: Die Mehrheit der Katholiken verweigert ihr die Gefolgschaft.[2]

Fassen wir dieses Statement als Argument auf, lässt es sich in seinem Kern folgendermaßen rekonstruieren:

  1. Eine Mehrheit der Katholiken folgt der kirchlichen Sexualmoral nicht.
  2. Also bedarf die kirchliche Sexualmoral einer Reform. [aus 1.]

Sed contra: Prämisse (1.) bedürfte wohl einer empirischen Bestätigung in Form soziologischer Erhebungen, die die weltkirchlichen Verhältnisse repräsentativ abbilden. Es sind Zweifel anzumelden, ob solche Zahlen vorliegen. Um der Diskussion des Argumentes willen sei Prämisse (1.) trotz ihrer mangelnden empirischen Untermauerung und undifferenzierten Form zugestanden.

Um die Konklusion (2.) logisch gültig ableiten zu können, bedürfte es eigentlich einer weiteren Prämisse. Sie könnte lauten: „Wenn die Mehrheit der Menschen einer Lehre einer Organisation, der sie angehören, nicht folgt, dann bedarf diese Lehre einer Reform.“

  1. [Wenn die Mehrheit der Menschen einer Lehre einer Organisation, der sie angehören, nicht folgt, dann bedarf diese Lehre einer Reform.]
  2. Eine Mehrheit der Katholiken folgt der kirchlichen Sexualmoral nicht.
  3. Also bedarf die kirchliche Sexualmoral einer Reform. [aus 1., 2.]

Sed contra: Dass Prämisse (1.) vorausgesetzt, aber in aller Regel nicht ausdrücklich gemacht wird, hat Gründe: Statt eine sachliche Begründung für die Ablehnung einer Lehre vorzutragen, beruft sich der Einwand darauf, dass die Mehrheit ihr nicht folge. Aus dem Meinen oder Verhalten einer Mehrheit lässt sich jedoch nicht ableiten, dass eine Lehre reformbedürftig oder nicht reformbedürftig ist. Wer sich auf eine Mehrheit beruft, der stützt sich auf eine Autorität. Es handelt es sich daher um ein Autoritätsargument (argumentum auctoritatis). Im vorliegenden Fall bedürfte es stichhaltiger Sachargumente, um die Reformbedürftigkeit der kirchlichen Lehre angemessen zu begründen.[3]

(b) Nach allem, was wir wissen, hat Jesus gleichgeschlechtliche Handlungen nie verurteilt. Müssen wir daher nicht davon ausgehen, dass er gegen sie nichts einzuwenden hatte und sie also billigte?[4]

Das Argument basiert auf einer stillschweigenden Annahme bzw. Prämisse: „Wenn jemand etwas nicht ausdrücklich missbilligt, dann ist davon auszugehen, dass er es billigt.“ Und wenn schließlich gefragt wird „Müssen wir daher nicht davon ausgehen, dass…?“, dann handelt es sich offenbar um eine rhetorische Frage. Der so Fragende möchte keine Informationen erhalten oder Wissenslücken schließen, sondern eine Meinung zum Ausdruck bringen. Eine rhetorische Frage ist demnach eine verkappte Behauptung. Sie möchte das Gegenüber beeinflussen, einer Meinung zuzustimmen. Auf der Grundlage dieser Überlegungen können wir den obigen Einwand folgendermaßen rekonstruieren:

  1. [Wenn jemand etwas nicht ausdrücklich missbilligt, dann ist davon auszugehen, dass er es billigt.]
  2. Jesus missbilligte gleichgeschlechtliche Handlungen nicht ausdrücklich.
  3. Also ist davon auszugehen, dass Jesus gleichgeschlechtliche Handlungen billigte. [aus 1., 2.]

Sed contra: Äußert sich jemand zu einer Sache nicht, so folgt daraus weder, dass er ihr zustimmt, noch, dass er ihr nicht zustimmt. Ebenso wenig folgt, dass es plausibel wäre, das eine oder das andere anzunehmen. Den Argumentationsfehler, einen solchen Schluss dennoch zu ziehen, bezeichnet man als Argument aus dem Schweigen (argumentum ex silentio).[5]

Anders verhielte es sich übrigens, wenn man Jesu Schweigen bezüglich gleichgeschlechtlicher Handlungen als erklärungsbedürftigen Sachverhalt auffasste. In diesem Sinn könnte etwa argumentiert werden, dass die Evangelien Jesu Abweichen von der überlieferten Auslegung der Thora sonst geflissentlich vermerkten. Dies deute darauf hin, dass Jesus in dieser wie in vielen anderen Fragen keinen Anlass und Grund sah, sich gegen die Weisungen der Thora zu stellen.[6] Dafür spricht unter anderem eine Aussage aus der Bergpredigt: „Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. […] Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich.“ (Mt 5,17-19) Außerdem wäre zu bedenken: Jesus verurteilt gleichgeschlechtliche Handlungen nicht ausdrücklich. Er äußert sich jedoch in Mt 15,19 eindeutig zur Sünde der Unzucht (porneia), zu der nach damaligem Verständnis auch homosexuelle Handlungen gehören.[7]

Jesu Schweigen auf diese Weise zu verstehen, wäre formell gesehen kein Argument aus dem Nichtwissen, sondern ein Schluss auf die beste verfügbare Erklärung. Schlüsse auf die beste Erklärung (inference to the best explanation) werden auch als abduktive Schlüsse bezeichnet. Obwohl sie vergleichsweise unsicher sind, gibt es zu ihnen oft keine bessere Alternative.

(c) Die kirchliche Sexualmoral ist eine nicht ernst zu nehmende Moral weltfremder Kleriker! Es waren doch vor allem „die Kirchenväter, also vorwiegend zölibatär lebende Kleriker oder Ordensmänner, die die kirchliche Sexualmoral über Jahrhunderte geprägt haben.“[8]

Vor dem Hintergrund der stillschweigenden Annahme, die Urteile von Menschen bezüglich eines Lebensbereichs, in dem sie unerfahren sind, seien nicht ernst zu nehmen, folgert der Einwand, dies gelte mutatis mutandis auch für die kirchliche Sexualmoral; denn diese sei bei Licht betrachtet eben eine Moral unerfahrener Menschen:

  1. [Man sollte die Urteile von Menschen bezüglich eines Lebensbereichs, in dem sie unerfahren sind, nicht ernst nehmen.]
  2. Die kirchliche Sexualmoral entspringt den Urteilen weltfremder Menschen, d. h. Klerikern, die in sexualibus unerfahren sind.
  3. Also sollte man die kirchliche Sexualmoral nicht ernst nehmen. [aus 1., 2.]

Sed contra: Beginnen wir mit einer kurzen Bemerkung zu den inhaltlichen Annahmen des Einwands. Die biblischen Ursprünge und frühkirchlichen Weiterschreibungen der Sexualmoral reichen in Zeiten zurück, in der viele Amtsträger eine Frau, Familie und einen weltlichen Beruf hatten. In Kirchen des Ostens, die zum Teil mit Rom uniert sind, ist das bis heute so. Prämisse (2.) kann von daher keine allgemeine Gültigkeit beanspruchen.

Die Annahme, man solle den Urteilen von Menschen, die in einem Lebensbereich unerfahren sind, misstrauen, ist unzutreffend. Beispielsweise müssen Therapeuten, um ihre Klienten qualifiziert beraten zu können, nicht alle ihre Erfahrungen durchgemacht haben (z. B. Alkoholsucht). Außerdem könnte ein Therapeut in einem Problemfeld auch dadurch Erfahrung erlangen, dass er sich mit den Schicksalen seiner Klienten in geeigneter Weise auseinandersetzt.

Das argumentationstheoretische Problem, auf das hier hingewiesen werden soll, ist aber ein anderes: Mithilfe der Qualifikation „Moral weltfremder Kleriker“ wird nicht eigentlich die kirchliche Sexuallehre, sondern eine sie repräsentierende Personengruppe kritisiert. Von daher haben wir es hier mit einem Ad hominem Argument zu tun: Eine Position wird diskreditiert, indem man die sie vertretende Person angreift, in unserem Fall eine Gruppe von Personen.[9]

(d) Die Kirche muss sich entscheiden: Entweder sie entwickelt ihre Sexuallehre weiter, hin zu einer zeitgemäßen Sexualmoral, oder sie verliert ihre gesellschaftliche Bedeutung und verkommt immer mehr zu einer Sekte![10]

Der vorgetragene Einwand hat die Form eines Appells. Er operiert mit der unausgesprochenen Annahme: „Die Kirche soll ihre gesellschaftliche Bedeutung nicht verlieren und zu einer Sekte verkommen.“ Die sich daraus ergebende Schlussfolgerung wird nicht ausgesprochen, sondern in den Raum gestellt bzw. dem Gegenüber überlassen. Der appellartige Einwand deutet von daher folgendes Argument an:

  1. Entweder entwickelt die Kirche eine zeitgemäße Sexuallehre, oder sie verliert ihre gesellschaftliche Bedeutung und verkommt zu einer Sekte.
  2. [Die Kirche soll ihre gesellschaftliche Bedeutung nicht verlieren und zu einer Sekte verkommen.]
  3. Also soll die Kirche eine zeitgemäße Sexuallehre entwickeln. [aus 1., 2.]

Sed contra: Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Rede von einer zeitgemäßen Sexualmoral die kirchliche Lehre indirekt abwertet. Wer anderen Auffassungen unterstellt, unzeitgemäßen Lehren anzuhangen und auf dem besten Weg zu einer Sekte zu sein, der provoziert beim Gegenüber negative Emotionen und schüchtert ihn so ein (Argument mit dem Stock; argumentum ad baculum).

Darüber hinaus verschleiert die euphemistische Forderung, die kirchliche Sexualmoral „weiterzuentwickeln“, dass es hier nicht bloß um organische Entfaltung und Vertiefung im Sinn der Dogmenentwicklung, sondern eben auch um Abkehr und Verwerfung bisher anerkannter Grundsätze geht (z. B. „Sex gehört in die Ehe“).[11]

Die entscheidende Frage lautet, ob die die beiden Alternativen zeitgemäße (bzw. liberale) Sexualmoral oder Bedeutungsverlust und damit gegebenenfalls drohende Versektung tatsächlich in einem Verhältnis gegenseitiger Ausschließung (entweder-oder) stehen. Ein Gegenbeispiel bildet die evangelische Kirche unserer Breiten. Es belegt, dass eine Liberalisierung der Sexualmoral den fortschreitenden gesellschaftlichen Bedeutungsverlust der Kirchen nicht aufhalten kann. Mit anderen Worten: Eine liberale Sexualmoral ist keine zureichende Bedingung für gesellschaftliche Bedeutung.

Ebenso wenig handelt es sich um eine notwendige Bedingung: Es kann nämlich keineswegs als ausgemacht gelten, dass die Kirche zu einer bedeutungslosen Sekte verkommt, wenn sie keine liberale Sexualmoral entwickelt. In einigen Erdteilen scheint die Kirche – sei es trotz oder sei es auch aufgrund ihrer Sexualmoral – hohes gesellschaftliches Ansehen zu genießen. Alles in allem hängt die gesellschaftliche Relevanz der Kirche von vielfältigen Faktoren und Bedingungen ab, wobei die Sexualmoral nur einer von vielen ist. Der obige Einwand erweist sich als ein Beispiel für die Erpressung durch falsche Alternativen (false dichotomy).[12]

Schlussendlich wäre noch zu bedenken: Prämisse (2.) besagt, dass Kirche gegen den Verlust gesellschaftlicher Bedeutung ankämpfen soll. Man könnte fragen: Um welchen Preis? Der obige Einwand versäumt es, die Verhältnismäßigkeit von Mitteln und Zwecken zu berücksichtigen. Zwar lässt sich im Sinn eines pragmatischen Syllogismus argumentieren:

  1. Die Kirche strebt nach dem Ziel Z.
  2. Das Mittel Y ist für die Verwirklichung von Z erforderlich und geeignet.
  3. Also handelt die Kirche praktisch rational, wenn sie Y im Blick auf Z wählt.

Gesteht man (2.) trotz der oben formulierten Einwände um des Argumentes willen zu, bedürfte Prämisse (1.) einer Präzisierung. Die Kirche strebt nach Z, aber nicht um jeden Preis. Sie verfolgt auch andere, Z teilweise übergeordnete Ziele. Man könnte sagen: Sie strebt zwar nach Z, soll dabei aber dem ihr anvertrauten Glaubensgut und damit ihrer Sendung treu bleiben. Erwiese sich ein Mittel als nicht mit diesem Ziel vereinbar, so wäre es nicht mehr rational und damit auch nicht gesollt. Anselm Winfried Müller stellte bezüglich des Synodalen Weges in Deutschland die Rückfrage: „Manche bischöfliche Äußerung impliziert deutlich genug, wie stark die Reformprojekte des Synodalen Weges von der Angst beseelt sind, noch mehr Kirchenmitglieder zu verlieren. Vielleicht wird „Verheutigung“ Kirchenaustritte verhindern. Werden aber die so Festgehaltenen Salz der Erde sein? Und haben Christen der ersten Jahrhunderte das Römische Reich durch Anpassung erobert?“[13]

(e) Frauen haben das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu muss gehören, selbst entscheiden zu dürfen, ob sie Mutter werden. Sie haben daher ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch.[14]

Diese geläufige Argumentation beruht auf unausgesprochenen Voraussetzungen. Zum einen scheint von moralischen Rechten die Rede zu sein. Zum anderen wird argumentiert, dass das Recht zu entscheiden, ob man Mutter wird, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch einschließt. Das Argument könnte halbformalisiert wie folgt lauten:

  1. Frauen haben das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
  2. Ein selbstbestimmtes Leben können Frauen nur dann führen, wenn sie selbst entscheiden können, ob sie Mutter werden.
  3. Also können Frauen nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen, wenn sie auch das Recht auf Schwangerschaftsabbruch haben. [aus 1., 2.]

Sed contra: Das Selbstbestimmungsrecht der Frau stößt dort an Grenzen, wo es mit fundamentalen Rechten anderer in Konflikt gerät. In unserem Fall mit dem Lebensrecht eines ungeborenen Kindes. Das Argument krankt daran, dies nicht zu berücksichtigen.

Abgesehen davon beruht das Argument auf einem voreiligen Schluss, wobei der dicke Hund in der Konklusion begraben liegt: Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist keine notwendige Bedingung für Frauen, um selbstbestimmt entscheiden zu können, ob sie Mutter werden oder nicht. Um eine Schwangerschaft zu vermeiden, stehen bessere Mittel und Wege offen: zum einen Verzicht auf Geschlechtsverkehr und zum anderen Verhütung beim Geschlechtsverkehr. Kommt es dennoch zu einer Schwangerschaft, steht immer noch die Freigabe zur Adoption offen. Mit anderen Worten: Die Behauptung, das Recht auf Selbstbestimmung impliziere ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch, ist nicht nur eine unbegründete, sondern auch eine voreilige Setzung.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist weder absolut, noch bedarf es zu seiner Wahrung eines Rechts auf Schwangerschaftsabbruch. Der obige Einwand läuft auf ein non sequitur („es folgt nicht“) hinaus. Die Konklusion (3.) folgt nicht aus Prämisse (1.) und (2.), auch wenn das auf den ersten Blick so erscheinen mag.

Nun könnte man das Argument auch so interpretieren, dass es in den Prämissen bereits voraussetzt, dass das Recht auf Selbstbestimmung dasjenige auf Schwangerschaftsabbruch miteinschließt. In diesem Fall hätten wir es mit einem Zirkelschluss (petitio principii) zu tun.

(f) Bezüglich der moralischen Bewertung gleichgeschlechtlicher Handlungen sollte der Katechismus korrigiert werden. Was soll bitteschön daran falsch sein, wenn sich Menschen lieben und dabei niemandem schaden? [15]

Es ist zunächst zu bemerken, dass die im zweiten Teil formulierte Frage, wenn es sich um ein Argument handeln soll, unverkennbar rhetorischer Natur ist. Sie ist mithin wie eine Behauptung zu behandeln. Darüber hinaus beruht der Einwand auf einer unausgesprochenen Annahme: „Wenn eine Handlung niemandem schadet, dann ist sie moralisch erlaubt.“ Das vorgetragene Argument könnte dann wie folgt aussehen:

  1. [Wenn eine Handlung niemandem schadet, dann ist sie moralisch erlaubt.]
  2. Gleichgeschlechtliche Handlungen einander Liebender schaden niemandem.
  3. Also sind gleichgeschlechtliche Handlungen einander Liebender moralisch erlaubt. [aus 1., 2.]

Auf der Grundlage dieser (Zwischen)Konklusion könnte das Argument fortfahren:

  1. Der Katechismus lehrt, dass gleichgeschlechtliche Handlungen moralisch nicht erlaubt sind.
  2. Der Katechismus beinhaltet moralische Fehlurteile [4. steht im Widerspruch zu 3.].
  3. Der Katechismus sollte keine moralischen Fehlurteile beinhalten.
  4. Also sollte der Katechismus bezüglich der moralischen Bewertung gleichgeschlechtlicher Handlungen einander Liebender korrigiert werden. [aus 3., 4., 5., 6.]

Sed contra: Bezüglich der Prämissen wäre zu fragen: Trifft Prämisse (1.) zu, der zufolge alle Handlungen, die niemandem schaden, moralisch erlaubt sind? Diese Annahme ist zwar populär, aber nicht ganz so unproblematisch, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Man bedenke: Ein einziges Gegenbeispiel würde zu ihrer Widerlegung genügen. Um dem zu entgehen, könnte man (1.) durch die schwächere Prämisse (1.*) ersetzen: „Wenn eine Handlung niemandem schadet, ist sie pro tanto moralisch erlaubt.“ Wenn es jedoch nur in der Regel so ist, dass eine Handlung moralisch erlaubt ist, wenn sie niemandem schadet, dann lässt sich die Schlussfolgerung (3.) nicht mehr gültig ableiten. (Allenfalls ließe sich versuchen, ein schwächeres induktives Argument zu formulieren. Dieser Möglichkeit sei hier jedoch nicht weiter nachgegangen.)

Abgesehen davon, dass ein einziges Gegenbeispiel Prämisse (1.) und mit ihm das ganze Argument zu Fall bringen würde, setzt es ohne Begründung voraus, dass einvernehmlich gleichgeschlechtliche Handlungen niemandem schaden würden. An diesem Punkt wäre zunächst zu berücksichtigen, dass es sehr wohl Sexualpraktiken denken lassen, die auch einander Liebenden zum Schaden gereichen.[16]

Es bedürfte mithin geeigneter Kriterien dafür, was als Schaden zu qualifizieren ist und was nicht. Das ist keineswegs immer so einfach.[17] Denn ein Schaden muss weder unmittelbar eintreten noch muss er offensichtlich sein. Darüber hinaus erscheint die Rede von einem Schaden nur relativ zu Werten sinnvoll, auf die der Mensch als leib-seelisch-geistiges Wesen hingeordnet ist. Dabei wäre zu fragen, welche Haltungen diesen Werten entsprechen und welche Handlungen diese Werte und Haltungen fördern oder mindern. Dabei könnte sich zeigen, dass es Handlungen gibt, die Handelnden auf kurz oder lang schaden, weil sie wertbezogene Haltungen untergraben. Das könnte etwa der Fall sein, wenn ein Mensch die Tugend der Keuschheit nicht erstrebt oder bewahrt, die übrigens eine Untertugend der Kardinaltugend der temperantia (Mäßigung) darstellt.[18]

Der obige Einwand beruht auf unbesehen in Anspruch genommenen Voraussetzungen. Was im Kontext der Diskussion um die Sexualmoral der Kirche eigentlich einer Begründung bedürfte, wird in den Prämissen (1., 2.) bereits in Anspruch genommen. Das Argument ist mithin ein Zirkelschluss (petitio principii) oder gerät doch stark in den Geruch eines solchen.

(g) Die Zeiten ändern sich! Die kirchliche Sexualmoral ist hoffnungslos veraltet. Ich verstehe einfach nicht, wie man so etwas ernst nehmen kann![19]

Um aus dieser Einlassung ein Argument zu rekonstruieren, ist die am Ende stehende Stellungnahme als Behauptung im Sinn von „So etwas ist nicht ernst zu nehmen“ aufzufassen. Zu ergänzen wäre darüber hinaus die Prämisse: „Wenn etwas hoffnungslos veraltet ist, dann ist es nicht ernstzunehmen.“ Das Argument könnte dann wie folgt lauten:

  1. [Wenn etwas hoffnungslos veraltet ist, dann ist es nicht ernstzunehmen.]
  2. Die kirchliche Sexualmoral ist hoffnungslos veraltet.
  3. Also ist die kirchliche Sexualmoral nicht ernstzunehmen. [aus 1., 2.]

Sed contra: Wir haben es hier vor allem mit einem Appell an Emotionen (argumentum ad baculum) zu tun. Pejorative Wertungen wie „hoffnungslos veraltet“ sollen beim Gegenüber negative Gefühle hervorrufen. In unserem Fall unter anderem soziale Scham. Denn: Wer will schon als Anhänger oder Verfechter total veralteter und wohl auch weltfremder Überzeugungen angesehen werden? Derartige Wertungen sind nicht geeignet, um zu einer sachlichen Auseinandersetzung beizutragen. Wer sie anderen um die Ohren haut, erweckt den Eindruck, seine Gefühle nicht unter Kontrolle oder kein Interesse an einer sachlichen Diskussion zu haben.

(h) Die katholische Sexualmoral verdankt sich maßgeblich dem Einfluss des heiligen Augustinus, der „eine äußerst ambivalente Einstellung zur Sexualität“ hatte und ein verfehltes, ja „ein vergiftetes Bild der Sexualität entworfen“ hat.[20]

Die Folgerung, die kirchliche Sexualmoral sei angesichts ihrer zweifelhaften Entstehungsgeschichte unplausibel und mutmaßlich falsch, bleibt unausgesprochen. Sie steht jedoch unübersehbar im Raum. Ebenso unausgesprochen bleibt die in Prämisse (1.) formulierte, eingeklammerte Annahme (s. u.). Ein entsprechendes Argument könnte so lauten:

  1. [Wenn jemand ein schwieriges Verhältnis zu einem Thema hat, dann sind seine Urteile auf diesem Gebiet nicht verlässlich und mutmaßlich verfehlt.]
  2. Die katholische Sexualmoral verdankt sich maßgeblich dem Einfluss des heiligen Augustinus, der ein schwieriges Verhältnis zur Sexualität hatte.
  3. Die Urteile des heiligen Augustinus zum Thema Sexualmoral sind nicht verlässlich und mutmaßlich verfehlt.
  4. Die katholische Sexualmoral beruht, sofern sie sich dem maßgeblichen Einfluss des Augustinus verdankt, auf unverlässlichen und mutmaßlich verfehlten Urteilen. [aus 1., 2., 3.]

Sed contra: Es wurde und wird oft behauptet, mit dem Kirchenvater Augustinus von Hippo (354-430) habe die kirchliche Sexuallehre einen Paradigmenwechsel vollzogen. Das trifft jedoch nicht oder nur sehr bedingt zu. Der Einfluss des Augustinus auf die westliche Kirche mag zwar nachhaltig gewesen sein – v. a. durch die Verbindung von Sexual- und Erbsündenlehre –, aber er führte nicht zur moralischen Neubewertung von Sexualhandlungen. Das lässt sich schon daran ersehen, dass West- und Ostkirche unabhängig vom augustinischen Erbe in der Bewertung vor- und außerehelicher sowie gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen übereinstimmen. In der vorliegenden Form erweist sich Prämisse (2.) jedenfalls nicht als akzeptabel.[21]

Abgesehen davon liegt beim obigen Einwand – und darum geht es mir hier vor allem – ein genetischer Fehlschluss vor: Selbst wenn Augustinus auf die (west)kirchliche Sexualmoral einen derart großen Einfluss ausgeübt hätte, ließe sich daraus nicht ableiten, sie sei mutmaßlich verfehlt. Denn: Von der Entstehung einer Auffassung lässt sich nicht auf ihre Geltung oder Nicht-Geltung schließen. Entstehung (context of discovery) und Geltung (context of justification) sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

(i) Das Verbot vorehelichen Geschlechtsverkehrs mag sich schon auf die Bibel oder die Überlieferung berufen können. Nichtsdestotrotz demonstriert es seine normative Irrelevanz dadurch, dass viele Katholiken es entweder nicht mehr kennen oder beachten.[22]

Hier wird aus der verbreiteten Ignoranz eines Verbots auf dessen Irrelevanz geschlossen. In diesem Sinn wäre Prämisse (1.) zu ergänzen, um dann wie folgt fortzufahren:

  1. [Wenn Menschen etwas nicht kennen oder beachten, dann ist es für sie nicht relevant.]
  2. Viele Katholiken kennen oder beachten das Verbot vorehelichen Geschlechtsverkehrs nicht.
  3. Das Verbot vorehelichen Geschlechtsverkehrs ist für viele Katholiken nicht relevant. [aus 1., 2.]

Sed contra: „Für jemanden relevant sein“ ist mehrdeutig. Der Ausdruck besagt entweder, dass jemandem etwas (subjektiv) relevant erscheint, oder er besagt, dass etwas für jemanden (objektiv) relevant ist. Das Argument ist insofern suggestiv, als es die plausiblere, subjektive Lesart zulässt, obgleich die weniger plausiblere, objektive Lesart die eigentlich intendierte zu sein scheint.

Das Problem ist nun aber: Aus dem Umstand, dass Menschen etwas ignorieren, ließe sich allenfalls schließen, es erscheine ihnen nicht relevant, nicht aber, es sei für sie nicht relevant. Dass Menschen um etwas nicht wissen, kann offenbar viele Gründe haben: z. B. fehlende Vermittlung, mangelnde Bildung oder hartnäckige Vorurteile. Beim obigen Einwand handelt es sich um eine Variation eines Arguments aus dem Nichtwissen bzw. aus der Ignoranz (argumentum ad ignorantiam).

(j) Die kirchliche Sexualmoral verübelt den Menschen die zweckfreie Freude an der Sexualität. Geschlechtsverkehr nur zum Zweck der Fortpflanzung zu billigen, läuft nämlich darauf hinaus, ihn zu einem bloßen Mittel zum Zweck zu degradieren.[23]

Dieser Einwand lässt sich, wenn wir die an den Anfang gestellte Aussage als Schlussfolgerung erachten, in die Form folgenden Arguments bringen:

  1. Wenn Geschlechtsverkehr nur als Mittel zum Zweck der Fortpflanzung gebilligt wird, dann wird den Menschen die zweckfreie Freude am Geschlechtsverkehr verübelt.
  2. Die kirchliche Sexualmoral billigt Geschlechtsverkehr nur als Mittel zum Zweck der Fortpflanzung.
  3. Die kirchliche Sexualmoral verübelt den Menschen die zweckfreie Freude am Geschlechtsverkehr. [aus 1., 2.]

Sed contra: Die kirchliche Lehre von der Einheit der Zwecke menschlicher Sexualität, v. a. der liebenden Vereinigung und der Weitergabe des Lebens, wird hier zur Behauptung verkürzt, Sexualität sei nur ein Mittel zum Zweck der Fortpflanzung.[24] Die Behauptung ist jedoch unzutreffend. Der Geschlechtsverkehr geschieht eben nicht bloß um eines von ihm verschiedenen Zwecks willen, sondern ist stets auch Ausdruck der liebenden Vereinigung der Gatten (KKK Nr. 2366).[25]

Alles in allem haben wir es hier mit einem Strohmann zu tun. Statt sich an der kirchlichen Sexualmoral abzuarbeiten, wird eine Karikatur derselben gezeichnet und auf´s Korn genommen.[26]

(k) Die kirchliche Lehre, Sex gehöre in die Ehe, entstammt einer „vormodernen Vorstellungswelt“, die einfach nicht mehr ernstzunehmen ist. Man sieht doch, dass viele Gläubige, darunter auch Vorzeigekatholiken und sogar Geistliche, sich selbst nicht an sie halten![27]

Im Hintergrund dieses Einwands steht die stillschweigende Annahme bzw. Prämisse: „Wenn sich Personen nicht an eine Auffassung halten, an die sie sich offiziell halten sollten, dann ist diese Auffassung unglaubwürdig.“ Die argumentative Struktur des Einwands lässt sich daraufhin wie folgt wiedergeben:

  1. [Wenn sich Personen nicht an eine Auffassung halten, an die sie sich offiziell halten sollten, dann ist diese Auffassung nicht ernstzunehmen.]
  2. Viele Gläubige halten sich, obwohl sie es offiziell sollten, nicht an die von der Kirche gelehrte Auffassung, Sex gehöre in die Ehe.
  3. Also ist die von der Kirche gelehrte Auffassung, Sex gehöre in die Ehe, nicht ernstzunehmen.

Sed contra: Hier wird eine Position diskreditiert („ist einfach nicht mehr ernstzunehmen“), indem die Inkonsequenz derer kritisiert wird, die sich offiziell an sie halten sollten („Viele Gläubige … halten sich selbst nicht daran“). Es handelt sich um eine Spielart des Ad hominem-Arguments, bekannt als tu quoque („du auch“). Nun impliziert der Umstand, dass Personen sich nicht an eine Forderung halten, an die sie sich offiziell halten sollten, nicht dass die Forderung falsch, überfordernd oder nicht ernstzunehmen ist. Auch in anderen Belangen bleiben wir hinter den Forderungen der Moral oder des Gesetzes zurück, ohne dass diese Forderungen dadurch unglaubwürdig werden würden. So wird etwa die Forderung, keine üble Nachrede zu üben, durch ihre verbreitete Unterlassung durchaus nicht unglaubwürdig. Die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit verweist vielmehr vor allem auf die sittlich-moralische Unvollkommenheit vieler Gläubiger.

(l) „Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung.“[28]

Fasst man diese (aus einer Beschlussfassung des Synodalen Wegs stammende) Stellungnahme als Argument auf, besteht sie aus einer Prämisse sowie der Konklusion. Von daher ergibt sich:

  1. Die hetero- und die homosexuelle Orientierung gehören zum Menschen, wie er von Gott geschaffen wurde.
  2. Also sind die hetero- und die homosexuelle Orientierung ethisch gleich zu beurteilen.

Sed contra: Das Argument ist mangelhaft, aus mehreren Gründen. Erstens: Eine grundsätzliche Problematik besteht darin, dass der Einwand nicht zwischen sexueller Orientierung und (durch sie motivierten) sexuellen Akten unterscheidet: Es steht außer Frage, dass Menschen mit hetero- und homosexueller Orientierung die gleiche Würde haben. Fraglich ist stattdessen, ob beide Orientierungen als gleichwertig bezeichnet werden können. Und fraglich ist ebenso, ob die mit ihnen einhergehenden Sexualhandlungen ethisch gleichwertig sind. Eine solche anthropologische und ethische Gleichwertigkeit wird vom Argument insinuiert, aber nicht thematisiert.[29]

Zweitens: In der obigen Form läuft das Argument auf einen naturalistischen Fehlschluss hinaus. Aus nicht-wertenden (deskriptiven) Aussagen lassen sich nämlich keine wertenden (normativen) Aussagen ableiten. Konkret: Aus der nicht-wertenden Aussage, dass Menschen Gottes Geschöpfe sind und als solche u. a. hetero- und homosexuelle Orientierungen ausweisen, führt kein direkter Weg zur wertenden Aussage, diese Orientierungen seien ethisch gleich zu beurteilen. Denn es gilt: Wenn diese Welt mit allem, was sie umfasst, geschaffen ist, dann selbstverständlich auch mit sämtlichen sexuellen Orientierungen, wozu übrigens nicht nur hetero- und homosexuelle, sondern auch poly-, bi-, hebe- und pädosexuelle Spielarten gehören.[30]

Drittens: Das obige Argument behauptet, hetero- und homosexuelle Orientierung seien ethisch gleichwertig; sie gehörten zum Menschen, wie er von Gott geschaffen sei. Wenn das obige Argument nicht so zu verstehen ist, dass es einem naturalistischen Fehlschluss aufsitzt, dann müsst der Ausdruck „Mensch, wie er von Gott geschaffen wurde“ von vornherein eine normative Dimension umfassen. In diesem Fall enthielte die Prämisse (1.) eine versteckte wertende Annahme wie die folgende: Homosexuelle und heterosexuelle Orientierung sind gleichwertige Ausprägungen der menschlichen Natur, wie sie von Gott gedacht und gewollt ist. Freilich sollte eine solche anspruchsvolle Voraussetzung, die viele Fragen aufwirft, nach einer bloßen Setzung aussieht und entsprechend einer Begründung ermangelt, ausdrücklich benannt werden. So wie das obige Argument dasteht, läuft es in der ersten Lesart auf einen naturalistischen Fehlschluss hinaus; in der zweiten Lesart kommt es hingegen einem Zirkelschluss gleich, der sich wie folgt formulieren ließe:

1*. Die hetero- und homosexuelle Orientierung sind ethisch gleichwertige Ausprägungen des Menschseins, wie es von Gott geschaffen wurde.

  1. Also sind die hetero- und homosexuelle Orientierung ethisch gleich zu beurteilen.

Abgesehen davon erweist sich die Behauptung, verschiedene sexuelle Orientierungen seien ethisch gleichwertig, als problematisch. Was genau soll sie besagen? In welchem Sinn unterliegen nicht nur Akte (Handlungen), sondern auch Orientierungen (Neigungen) einer ethischen Bewertung? Was lässt sich aus einer ethischen Bewertung einer sexuellen Neigung für die Bewertung der ihr entsprechenden Handlung ableiten? Die genannten Fragen bleiben unbeantwortet. Die Unbedarftheit etlicher Argumente, die im Rahmen des Synodalen Weges erörtert und formuliert wurden, ist mitunter erstaunlich.

III.

Einwände können fehlerhaft sein. Ihre Wirkung müssen sie deshalb aber nicht verfehlen: besonders, wenn sie mit rhetorischer Eloquenz und Betroffenheitsgestus vorgetragen werden. Und dennoch sind es bei Licht betrachtet nicht mehr als Sophismen: argumentative Seifenblasen, die zerplatzen, wenn man sie antippt. Eine Erfahrung dieser Art mag Aristoteles veranlasst haben, in seinen Sophistischen Widerlegungen dreizehn typische Argumentationsfehler und verbreitete Kurzschlüsse zu erläutern (s. o. Anm. 1).

In diesem Beitrag wurden behandelt: das Autoritätsargument (argumentum auctoritatis), das Argument aus dem Schweigen (argumentum ex silentio), das gegen die Person gerichtete Argument (ad hominem-Argument), die Erpressung mit falschen Alternativen (false dichotomy), das Argument mit dem Stock (argumentum ad baculum), die falsche Schlussfolgerung (non-sequitur), der Zirkelschluss (petitio principii), der Strohmann (strawman), der genetische Fehlschluss (genetic fallacy) und der naturalistische Fehlschluss (naturalistic fallicy).

Dabei ging es darum, auf Argumentationsfehler hinzuweisen, die von den Gegnern der kirchlichen Sexualmoral vermieden, von ihren Anhängern aber erkannt werden sollten. Die angeführten Literaturverweise belegen exemplarisch, dass sie auf allen Ebenen begegnen, sogar in akademischen Kontexten, wobei einschränkend hinzuzufügen wäre: Bei den angeführten Literaturbeispielen handelt es sich in etlichen Fällen um Äußerungen, die bestimmte Schlussfolgerungen höchstens nahelegen.

Wenn sich aus unseren Ausführungen etwas lernen lässt, dann vielleicht dies: Es ist immer wieder eine gute Übung, verschiedene Typen von Argumentations-fehlern zu unterscheiden, zu benennen und zu erkennen. Wo immer hartnäckige Meinungsverschiedenheiten auftreten, begegnen sie auf Schritt und Tritt.

 

Anmerkungen

  1. Vgl. bereits Aristoteles, Sophistische Widerlegungen, in der Übersetzung und mit Anmerkungen versehen von Eugen Rolfes, Hamburg 21922 (Nachdruck 1968). Aristoteles listet in diesem Werk dreizehn verschiedene informelle Fehlschlüsse auf und erläutert sie anhand von Beispielen. Einige dieser Fehlschlüsse werden uns im Folgenden begegnen. ↑
  2. Die Diskrepanz zur Lebenswelt und den sich daraus ergebenden Reformdruck betont unter anderem auch die Vorlage des Synodalforums IV für die zweite Lesung des Grundtextes Leben in gelingenden Beziehungen – Grundlinien einer erneuerten Sexualethik vom 10. September 2022, Präambel, https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-IV-Grundtext-Lesung2.pdf (Stand: 31.01.2024, A.2.1). ↑
  3. Nota bene: Geht es um die Begründung der Reformbedürftigkeit der kirchlichen Sexualmoral, verweist man neuerdings gerne auch auf aktuelle Standards der Human- und besonders der Sexualwissenschaften. Diese Begründungsstrategie läuft ebenfalls auf ein Autoritätsargument hinaus. Solange nämlich keine entsprechenden Sachargumente beigebracht werden, die der kirchlichen Sexualmoral den Boden unter den Füßen entziehen oder sie zumindest massiv in Frage stellen, läuft eine Berufung auf die epistemische Autorität der Humanwissenschaften ins Leere. Zudem ist der Beitrag humanwissenschaftlicher Forschung zu moraltheologischen Fragestellungen begrenzt. Die Humanwissenschaften verstehen sich vorranging als deskriptive Wissenschaften, weshalb sie eine genuin ethische und damit normative Reflexion ihrer Forschungsergebnisse anderen Disziplinen überlassen müssen. Schließlich sollte man nicht vergessen: Ebenso wenig wie es die humanwissenschaftlichen Forschungsergebnisse gibt, sind die verschiedenen Humanwissenschaften davor gefeit, sich wohldotierter, aber interessegeleiteter Forschung anzudienen oder politisch gewollten Gesellschaftstrends zu unterwerfen.Zudem ist anzumerken, dass es gemäß dem Grundsatz „Sollen impliziert Können“ (vgl. „ultra posse nemo obligatur“) für den Nachweis der Reformbedürftigkeit der katholischen Sexualmoral nicht genügt, auf eine Diskrepanz zwischen faktischem Verhalten und den Ansprüchen der Sexualmoral hinzuweisen. Es wäre erforderlich zu zeigen, dass die katholische Sexualmoral keine normative Kraft entfaltet, weil sie faktisch nicht lebbar ist. Dagegen steht jedoch, dass nicht wenige Menschen sich nach der kirchlichen Sexualmoral ausrichten und sie auch befolgen. ↑
  4. Vgl. z. B. die Theologin Wiebke Krohn, Das Problem kirchlicher Amtshandlungen an gleichgeschlechtlichen Paaren, Göttingen 2011, 129f. ↑
  5. Das geläufige Sprichwort „Wer schweigt, stimmt zu“ beruht im Grunde auf eben diesem Fehlschluss. Hingegen hebt der lateinische Rechtsgrundsatz: „Qui tacet, consentire non videtur“ („Wer schweigt, scheint nicht zuzustimmen“) darauf ab, dass ein Schweigen rechtlich gesehen nicht als Willenserklärung zu werten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen der Grundsatz „Qui tacet, consentire videtur“ zur Anwendung kommt. Im Zusammenhang von Rechtsgeschäften wird Schweigen als Zustimmung gewertet, wenn die Nichtzustimmung ausdrücklichen Einspruch verlangt (z. B. bei Reklamationen). ↑
  6. Vgl. Heinzpeter Hempelmann, Liebt Gott Schwule und Lesben? Zur Diskussion über Bibel und Homosexualität. Wuppertal 2001, S. 26f; Dan Otto Via & Robert A. J. Gagnon: Homosexuality and the Bible: Two Views, Minneapolis (Minnesota) 2003, 69–74. ↑
  7. Vgl. z. B. Bob Davies & Lori Rentzel, Coming Out of Homosexuality: New Freedom for Men and Women, Westmont (Illinois) 1993, 185. ↑
  8. Zum Zitat vgl. Martin Lintner, Moraltheologie in Brixen, in einem Interview mit Madeleine Spendier. In: katholisch.de (04.01.2024) https://www.katholisch.de/artikel/49168-lintner-kirche-hat-menschen-das-leben-unnoetigerweise-schwer-gemacht (Aufruf hier und im Übrigen vom 31.01.2023). ↑
  9. Der Einwand gerät darüber hinaus in die Nähe eines genetischen Fehlschlusses: Aus dem Umstand, dass Kleriker in Sachen Sexualität unerfahren („weltfremd“) seien, wird gefolgert, dass eine auf sie zurückgehende Sexualmoral unglaubwürdig („nicht ernst zunehmen“) sei. Auf diesen Typ von Fehlschluss komme ich weiter unten noch zurück. ↑
  10. Der emeritierte Regensburger Dogmatiker Wolfgang Beinert sagte in einem Interview mit der Rheinischen Post (22.02.2024): „Entweder sie [die Kirche; D. K.] bleibt dort, wo sie jetzt ist [wobei sich Beinert ausdrücklich auf die katholische Sexualmoral und das Männern vorbehaltene Weihepriestertum bezieht; D. K.] – dann wird sie zumindest auf der nördlichen Halbkugel zu einer großen Sekte verkümmern. Oder sie geht den Weg der Reformen; dann kann ihre wunderbare Botschaft wieder aufblühen.“ In: Rheinische Post, zitiert nach: https://rp-online.de/kultur/fuer-dogmatiker-wolfgang-beinert-sind-priesterinnen-notwendig_aid-105426789. ↑
  11. Vgl. Johannes Brantl, Paradigmenwechsel statt Weiterentwicklung. Neue Positionsbestimmungen zu den Fragen von Liebe, Sexualität und Partnerschaft auf dem Synodalen Weg – eine kritische Einschätzung. In: Theologische Quartalschrift Jg. 201 (2021) 379–396; Winfried Anselm Müller, Kirchliche Lehre und natürliche Vernunft in Sachen Sex. In: Zeitschrift für Theologie und Philosophie Jg. 145 (2023) 571–597. Müller weist (ebd. 593) zu Recht darauf hin, dass die Präambel der Vorlage Leben in gelingenden Beziehungen, sich wiederholt derartiger Verharmlosungen bedient. So wird etwa gesagt, „dass die Neuausrichtung der Pastoral nicht ohne wesentliche Neuakzentuierungen der kirchlichen Sexuallehre möglich sein wird. Deshalb regen wir solche Neuakzentuierungen [!] an, da wir die Überwindung einiger Engführungen [!] in Fragen der Sexualität […] für dringend erforderlich halten“. Der Handlungstext zur Homosexualität, Lehramtliche Neubewertung, 3 (Nr. 1), verschleiert seinen Revisionismus ebenfalls, wenn er empfiehlt, „durch eine Neubewertung der Homosexualität die kirchliche Lehre fortzuentwickeln [!].“ ↑
  12. Die Suggestionskraft solcher Argumentation dürfte damit zusammenhängen, dass es eine Grundform des Beweises imitiert: 1. p oder nicht-p. 2. p ist falsch. 3. Also ist nicht-p wahr. ↑
  13. Winfried Anselm Müller, Kirchliche Lehre und natürliche Vernunft in Sachen Sex. In: Zeitschrift für Theologie und Philosophie Jg. 145 (2023) 571–597, hier 596, Anm. 40. ↑
  14. Die Präsidentin des Zentralkomitees deutscher Katholiken, Irme Stetter-Karp, vertritt etwa die Überzeugung, dass der „flächendeckende Zugang zur Abtreibung“ eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Ja zum Kind sei und dies wiederum eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene Beratung, die alleine den Lebensschutz fördere: „Das Leben eines Kindes lässt sich nur schützen, wenn die Mutter selbstbestimmt Ja zu ihrem Kind sagen kann.“ In: katholisch.de (13.07.2022) https://www.katholisch.de/artikel/40172-zdk-praesidentin-abtreibungen-flaechendeckend-ermoeglichen. Amnesty International appelliert in einem Artikel mit dem Titel „Das Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung und auf Entkriminalisierung – weltweit“: „Amnesty International fordert alle Staaten dazu auf, den Schwangerschaftsabbruch nicht nur zu entkriminalisieren, sondern darüber hinaus den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten. Dabei müssen die Rechte aller Frauen, Mädchen und Personen, die schwanger werden können, uneingeschränkt respektiert werden.“ Ebendort heißt es weiter: „Jede Person, die schwanger werden kann, hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie eine Schwangerschaft austragen möchte.“ Zitiert nach: https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/schwangerschaftsabbruch/das-recht-auf-eine-selbstbestimmte-entscheidung-und-auf-entkriminalisierung-weltweit. ↑
  15. Vgl. Handlungstext Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität vom 9. September 2022, hg. vom Sekretariat des Synodalen Weges, Bonn 2022, 5 (Nr. 7). ↑
  16. Wenn im obigen Argument von „(gleich)geschlechtlichen Handlungen einander Liebender“ die Rede ist, bedeutet das in der Praxis nicht viel mehr als „einvernehmliche geschlechtliche Handlungen“. Das wiederum öffnet die Tür für vielfältige Spielarten von sexuellen Begegnungen und Beziehungen und läuft letztlich auf eine Minimalmoral hinaus, die weit hinter den Prinzipien und Standards der katholischen Sexualmoral zurückbleibt. Andererseits begegnet in der Diskussion die Unterstellung, die kirchliche Sexualmoral verbiete gleichgeschlechtlich Fühlenden, sich zu lieben. Dem wäre entgegenzuhalten, dass auch die heterosexuelle Freundschaft mehr oder weniger sexuell konnotiert sein kann. Sexuelle Enthaltsamkeit schließt echte Freundschaft und selbstlose Liebe mithin nicht aus. ↑
  17. So ist es heute in einigen Kreisen populär, die negativen Folgen einer Sexualhandlung anhand des Prinzips der Einvernehmlichkeit und des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zu beurteilen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass etwa (lebens)gefährliche BDSM-Praktiken als moralisch unproblematisch eingestuft werden müssten. ↑
  18. Vgl. Katharina Westerhorstmann, Geordnete Sexualität. Über die Tugend der Keuschheit. Putting Sexuality in Order: On the Virtue of Chastity. In: Imago Hominis, Bd. 17 (4/2010), 315–329. ↑
  19. Projektkoordinator der MHG-Studie, Harald Dreßing, verstieg sich in einem Interview zu der unwissenschaftlichen, von der MHG-Studie nicht gedeckten Behauptung, zu den speziellen Risikofaktoren sexuellen Missbrauchs in der Kirche gehöre unter anderem „eine völlig veraltete und modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht entsprechende Sexualmoral […]“ In: katholisch.de (01.07.2019), https://www.ka-tholisch.de/artikel/22183-missbrauchs-forscher-kritisiert-benedikt-xvi-und-beichte. ↑
  20. Der verstorbene Freiburger Moraltheologe, Eberhard Schockenhoff, schreibt in einem der Reform der katholischen Sexualmoral gewidmeten Vortrag, den er 2019 bei der Vollversammlung der Deutschen Bischöfe in Lingen gehalten hatte und der infolge für den Synodalen Weg wegweisend wurde, Augustinus „einen nachhaltigen Einfluss“ auf die kirchliche Sexualmoral zu, der sie auf „eine äußerst ambivalente Einstellung zur Sexualität festlegte“. Augustinus habe letztlich „ein vergiftetes Bild der Sexualität entworfen“. Dieses sei „in lehramtlichen Einzelaussagen zur vor- und außerehelichen sowie zur gleichgeschlechtlichen Sexualität“ […] „nach wie vor wirksam“. „In seinen normativen Einzelurteilen über bestimmte sexuelle Handlungen“ sei „das Lehramt der Kirche bis heute nicht aus dem Schatten des Augustinus herausgetreten […]“ Ders., „Die Frage nach der Zäsur. Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“, Vortrag anlässlich der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 13. März 2019 in Lingen. ↑
  21. Schockenhoff übersieht oder verschweigt geflissentlich, dass in der Alten Kirche – also lange vor Augustinus! – vor-, außer- und gleicheheliche Sexualhandlungen als moralisch verwerflich beurteilt und die objektive Hinordnung des Sexualverkehrs auf die Zeugung von Nachkommen herausgestellt wurde. Die westlichen und östlichen Kirchenväter waren sich diesbezüglich weitestgehend einig. Vgl. Johannes Stelzenberger, Die Beziehungen der frühchristlichen Sittenlehre zur Ethik der Stoa. Eine moralgeschichtliche Studie, München 1933, 401–438. ↑
  22. Gemäß den Moraltheologien Christoph Breitsameter & Stephan Goertz, Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral, Freiburg u. a. 2020, sei es eine „Geisterdebatte“, über etwas zu streiten, was „keine Bedeutung mehr hat und deshalb auch keine Beachtung mehr findet.“ Darauf folgt der verstörende Satz: „[E]ine Norm, die nicht anerkannt und befolgt wird, ist keine Norm“ (ebd. 9). ↑
  23. Christoph Breitsameter & Stephan Goertz, Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral, Freiburg u. a. 2020, erachten die kirchliche Ehelehre als „unzulässige[n] Verzweckung einer Partnerschaft“. Stattdessen sei die Liebe, mit der sich zwei Partner gegenseitig begehrten und achteten, „als Zweck an sich selbst zu betrachten“ (ebd. 125). ↑
  24. Die philosophische Naturrechtslehre besitzt eine unübersehbare Affinität zur christlichen Botschaft: Sie begreift die Welt als Schöpfung, welcher der Schöpfer eine Wert- und Sinnordnung eingestiftet hat, die dem Menschen als Vernunftwesen moralische Pflichten auferlegt. Anselm Winfried Müller bemerkt zu Recht, dass sich weder die Freunde noch die Verächter der kirchlichen Sexualmoral „in ihren Argumenten überzeugender Alternativen zur Naturrechtslehre zu bedienen [scheinen]. Personalistisch inspirierte Argumente beziehen ihre Bedeutung letztlich daraus, dass die Natur des Menschen Verhaltensorientierungen verlangt, die seiner personalen Verfasstheit gerecht werden. Ähnlich können humanwissenschaftliche Erkenntnisse ethisch relevant sein, sofern sie situationsgerechte Anwendungsformen naturrechtlich fundierter Normen nahelegen oder auch unser Verständnis der menschlichen Natur bereichern.“ Ders., Kirchliche Lehre und natürliche Vernunft in Sachen Sex. In: Zeitschrift für Theologie und Philosophie Jg. 145 (2023) 571–597, hier 578, Anm. 6. ↑
  25. Gemäß der kirchlichen Sexualmoral (KKK Nrn. 2368-2370) handeln Gatten der Hinordnung des Geschlechtsakts auf die (Offenheit für die) Weitergabe des Lebens nicht zuwider, wenn sie an den unfruchtbaren Tagen miteinander verkehren. Im Unterschied dazu konterkariert und frustriert der Gebrauch von Verhütungsmitteln oder der Vollzug von Sexualpraktiken, die ihre Erfüllung nicht im ehelichen Beischlaf (als Ausdruck des Sich-vorbehaltlos-gegenseitigen-Schenkens) finden, diese Hinordnung eines Vermögens auf sein naturgemäßes Ziel. Weiterführend vgl. u. a. G. E. M. Anscombe, Contraception, Chastity and the Vocation of Marriage. In: dies., Faith in a Hard Ground. Essays on Religion, Philosophy and Ethics, hg. von Mary Geach und Luke Gormally, Exeter 2008, 206–213; Edward Feser, Natural Goodness, Sex, and the Perverted Faculty Argument. In: Philosophy, Vol. 97 (2022) 115–142. ↑
  26. Stephan Goertz, Zu einer Verteidigungsstrategie lehramtlicher Sexualmoral: Trügerische Halbwahrheiten. In: Herder Korrespondenz Jg. 77 (5/2023), 46–47, erachtet das Programm, Sexualität „nur im Raum der Ehe als moralisch legitim zu bewerten“ und „davon abweichende Formen zu pathologisieren“(!), für gescheitert. Es ist freilich nicht die Kirche, sondern vielmehr Goertz, der etwas pathologisiert. Etwas als moralisch nicht erlaubt zu bewerten, bedeutet nicht, es zu pathologisieren, wie Goertz zu unterstellen scheint. ↑
  27. Nach Christoph Breitsameter & Stephan Goertz entstammt die kirchliche Sexualmoral einer „vormodernen Vorstellungswelt“. Dies., Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral, Freiburg u. a. 2020, 11. ↑
  28. Handlungstext Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität vom 9. September 2022, hg. vom Sekretariat des Synodalen Weges (Der Synodale Weg 8), Bonn 2022, 4 (Nr. 5); [Kursivierung: D.K.]. Die Formulierung „wie er*sie von Gott geschaffen wurde“ ist grammatikalisch fehlerhaft. Das generische Maskulinum des Sortalbegriffs „Mensch“ ist nicht mit dem biologischen Geschlecht einzelner Menschen zu vermengen. ↑
  29. Die hartnäckige Weigerung, zwischen Veranlagung und Handlung zu unterscheiden, schlägt sich zuweilen in abenteuerlichen Einwände nieder: „Zwar fordert der Katechismus der katholischen Kirche in seiner derzeitigen Fassung, diesen [homosexuellen] Menschen mit Achtung zu begegnen und sie nicht ungerecht zurückzusetzen, jedoch wird diesen Geboten an vielen Stellen nicht Folge geleistet, da die auch in sexuellen Akten verwirklichte Sexualität gleichgeschlechtlich liebender Menschen weiterhin als schwere Sünde angesehen wird.“ So der Handlungstext Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität vom 9. September 2022, hg. vom Sekretariat des Synodalen Weges (Der Synodale Weg 8), Bonn 2022, 7 (Nr. 9). ↑
  30. Ein verwandter Fehlschluss besteht darin, im Vorkommen homosexuellen Verhaltens im Tierreich einen Hinweis auf seine Naturgemäßheit zu erblicken. Vgl. z. B. Gabriel Looser, Homosexualität – menschlich, christlich, moralisch. Das Problem sittlich verantworteter Homotropie als Anfrage an die normative Ethik, Bern 1981, 70f; vgl. zudem meine Besprechung von Ewald Volgger & Florian Wegscheider (Hg.), Benediktion gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Regensburg 2020. In: Forum katholische Theologie, Jg. 39 (2023), 146-153, wo ich Michael Rosenberger, Moraltheologie in Linz, einen derartigen Fehlschluss zuschreibe. Winfried Anselm Müller, Kirchliche Lehre und natürliche Vernunft in Sachen Sex. In: Zeitschrift für Theologie und Philosophie Jg. 145 (2023), 571–597 kommentiert: „Vertreter dieser Auffassung vergessen geflissentlich zu erwähnen, dass viele Tiere auch ihre Artgenossen (Nachkommen, Geschwister, Rivalen, Geschlechtspartner) töten. Ist nicht das Vorkommen homosexuellen Verhaltens im Tierreich ein Hinweis auf seine generelle Natürlichkeit?“ ↑

 

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