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Unerwünschte Konsequenzen der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften?

Lesedauer etwa 10 Minuten

Zuerst veröffentlicht unter dem Titel: Exklusive Zweisamkeit – inklusiv genug? Unerwünschte Konsequenzen der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. In: Herder Korrespondenz, Jg. 75 (3/2021), S. 35-37

Eine offene Diskussion gab es nicht, bis vor kurzem jedenfalls. Noch im Jahr 2015 war ein Vorstoß des Zentralkomitees Deutscher Katholiken (ZdK) zur vorbehaltlosen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens der deutschen Bischofskonferenz (DBK) zurückgewiesen worden. Ihr damaliger Vorsitzender Kardinal Reinhard Marx ließ ausrichten, der ZdK-Vorstoß sei mit der kirchlichen Lehre und Überlieferung nicht vereinbar.

Ein erstaunlicher Sinneswandel erfasste seitdem eine stattliche Zahl deutscher Bischöfe: zunächst Marx und Franz-Josef Bode, später Georg Bätzing, Franz-Josef Overbeck, Helmut Dieser und Heinrich Timmerevers. Sie alle begannen, sich für ein Umdenken bei der kirchlichen Sexualmoral auszusprechen. Dabei argumentierten sie, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften Anerkennung verdienten, weil und insofern in ihnen Werte wie Achtung, Verbindlichkeit und Fürsorge gelebt würden. Es sei von daher an der Zeit, über eine kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nachzudenken.

Meist werden zwei Argumente zugunsten einer solchen Segnung angebracht: Das erste Argument wendet sich gegen einen willkürlichen Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom kirchlichen Segen. Wenn die Kirche alle möglichen Dinge wie Autos, Tiere oder gar Waffen segnen kann, so das Argument, dann erst recht gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Das zweite Argument ortet ein Konsistenzproblem: Wenn in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte wie gegenseitige Achtung, Verbindlichkeit und Fürsorge gelebt werden, dann ziehe sich eine Kirche, die eben diese Werte hochhält, aber Beziehungen ihren Segen verweigert, in denen diese Werte gelebt werden, den Vorwurf inkonsequenten Verhaltens zu.

Die beiden Argumente haben mediale Rezeption und eine gewisse Popularität erlangt – nicht nur in reformorientieren Kirchenkreisen. Es ist von daher lohnend, sie auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen. Das erste genannte Argument steht vor mehreren Problemen. Zunächst läuft es Gefahr, den Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ungewollt abzuwerten. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen ja gesegnet werden, weil sie gut und wertvoll sind, nicht aber, weil auch belanglose Dinge wie Autos und Hamster – in dieser Kombination unlängst von Jens Spahn geäußert – gesegnet werden könnten. Ein zweites Problem besteht darin, dass die Kirche mit der Segnung von Beziehungen außerordentlich zurückhaltend umgeht. So kennt das Benediktionale beispielsweise kein Segensformular für Freundschaften, obwohl sie für unser Leben zweifellos wichtig und wertvoll sind. Ebenso wenig kennt es ein Segensformular für voreheliche Beziehungen, mit Ausnahme der auf die Ehe hingeordneten Verlobungsfeier. Nur weil geweihte Amtsträger wie auch einzelne Gläubige vieles segnen können und bisweilen auch segnen, muss dies mithin noch nicht heißen, dass die Kirche neue Beziehungsformen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften in liturgischer Form segnen könnte oder sollte. Der Umstand, dass die Kirche gegenüber nicht-ehelichen Beziehungsformen mit dem Segen zurückhaltend ist, macht deutlich, dass die Annahme „Die Kirche segnet ohnehin alles“, unzutreffend ist, weshalb die Schlussfolgerung „Dann kann sie auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften segnen“ nicht gezogen werden kann.

Das erste Argument steht schließlich vor einem dritten Problem. Wenn die Kirche eine Person segnet, dann segnet sie auch deren Beziehungen. Sie segnet sie, sofern sie gut sind und damit sie gut bleiben oder besser werden. Und wenn Objekte gesegnet werden, werden sie immer im Hinblick auf einen guten und verantwortungsvollen Gebrauch gesegnet. Sofern eine Beziehungsform aber neben viel Gutem auch prinzipiell Problematisches enthält (beispielsweise nach kirchlicher Lehre außereheliche sexuelle Beziehungen), wäre es selbstwidersprüchlich, wenn die Kirche diese Beziehungsform einfachhin gut-sagen (bene-dicere) und damit öffentlich anerkennen würde. Die Kirche kann nichts gutheißen, was ihrer Lehre nach nicht gutzuheißen ist – erst recht nicht in offiziell liturgischer Form.[1]

Es gibt also Beziehungen, die nicht benedikabel sind, obgleich sie viel Gutes beinhalten mögen. Bezüglich unserer Fragestellung heißt das: Die Befürwortung der Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen bedürfte eines Paradigmenwechsels seitens des kirchlichen Lehramts. Allerdings wollen viele Befürworter einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften die in unabsehbarer Zukunft liegenden Ergebnisse einer weltkirchlich geführten Diskussion nicht erst abwarten. Stattdessen stellen sie bisweilen die Frage, ob gleichgeschlechtliche Beziehungen, in denen Werte wie Achtung, Verbindlichkeit und Fürsorge gelebt werden, nicht allein schon deshalb als wertvoll und segenswürdig einzustufen sind?

Genau darauf hebt das zweite der beiden eingangs genannten Argumente ab: Kann, soll oder muss die Kirche eine Beziehung segnen, wenn und weil sie bedeutsame Werte verwirklicht? Im Prinzip ließe sich gegen das Argument einwenden, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen, sofern sie sexuelle Handlungen einschließen, „ungeordnet“ seien und daher nicht gesegnet werden könnten. Dabei spiele es keine Rolle, welche Werte sie sonst noch verwirklichten, denn auch in einer außerehelichen Beziehung könnten gegebenenfalls Werte wie gegenseitige Achtung, Bindung und Fürsorge gelebt werden. Auf diesem Standpunkt zu beharren, führt in der Diskussion argumentativ indes nicht oder nur bedingt weiter, da er voraussetzt, was für viele zur Diskussion steht: dass gleichgeschlechtliche Sexualhandlungen moralisch nicht richtig sind. Die kirchliche Einschätzung homosexueller Handlungen hat für viele an Überzeugungskraft verloren. Gleichwohl ist das nicht der einzige Einwand gegen eine Segnung homosexueller Partnerschaften.

Es lässt sich ein Einwand formulieren, der ganz ohne Bezugnahme auf naturrechtliche Denkformen auskommt. Er hebt darauf ab, dass die Folgen der Anerkennung und Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weitreichender wären, als es ihren Befürwortern bewusst und genehm sein dürfte. Wenn die Kirche gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ihren Segen nicht verweigern darf, dann kommt sie nämlich auf lange Sicht nicht herum, ihn auch für andere Beziehungsformen wie seriell monogame, offene, polyamore oder polygame Partnerschaften anzubieten. Denn Werte wie Achtung, Verbindlichkeit und Fürsorge können im Prinzip auch in diesen Beziehungsformen gelebt werden. Ja, selbst Treue und Exklusivität lassen sich auch in einer mehr als zwei Personen umfassenden Partnerschaft leben. Bei einem solchen Einwand muss man übrigens nicht behaupten, viele Christgläubige wollten in solchen Beziehungsformen leben. Es würde vollauf genügen, dass einige wenige es wollen. Es geht schließlich um eine Frage der Gerechtigkeit. Es geht um das Verbot, Menschen zu diskriminieren. Zu bedenken ist zudem: Es ist nicht absehbar, wie viele Menschen sich in einer Kultur, die dauerhafte Zweierbeziehungen nicht mehr als Norm propagiert und alternative Beziehungsformen von staatlicher Seite nicht mehr diskriminiert, für derartige Beziehungsformen entscheiden würden.

Diese Überlegungen setzten übrigens keine Gleichwertigkeit alternativer Beziehungsformen mit der monogamen Ehe oder eheähnlichen Partnerschaften voraus. Es würde vollauf genügen, dass alternative Beziehungsformen (wie seriell monogame, offene, polyamore oder polygame Beziehungen) im Rahmen einer auf sittlicher Autonomie und gegenseitiger Achtung basierenden Sexualmoral nicht als per se moralisch inakzeptabel eingestuft werden. Das ist übrigens auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften relevant, die im Vergleich zu heterosexuellen Beziehungen häufiger zwischen emotionaler und sexueller Treue unterscheiden wollen und sich dagegen wehren, in das Korsett heteronormativer Beziehungsideale gezwängt zu werden.[2]

Aus der skizzierten Überlegung ergibt sich: Die Befürworter einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften müssten zuerst einmal in einen offenen Diskurs über die Frage eintreten, ob eine auf sittlicher Autonomie basierende Sexualmoral es erlaubt, allen Kirchengliedern, die mit Gottes Segen eine Partnerschaft leben wollen, eheanaloge Beziehungsnormen wie exklusive Zweisamkeit und sexuelle Treue vorzuschreiben. Würde man dies tun, wären damit alternative Beziehungsformen entwertet, weil sie als in sich schlecht qualifiziert würden – etwas, das bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die auf Dauer und Zweisamkeit angelegt sind, entschieden abgewehrt wird.

Eine Sexualmoral, wie die vom Synodalforum im Anschluss an Eberhard Schockenhoffs Lingener Rede propagierte, kennt mindestens vier Funktionen oder Dimensionen menschlicher Sexualität, nämlich die: (a) Lust-, (b) Beziehungs-, (c) Identitäts- und (d) Fortpflanzungsfunktion. Als Grundprinzip formuliert Schockenhoff, dass „eine verantwortliche Gestaltung menschlicher Sexualität zwar die Integration aller Sinnwerte in das eigene Sexualverhalten fordert, einzelne sexuelle Handlungen aber auch dann bejahenswürdig bleiben, wenn sie nicht alle Faktoren zugleich realisieren.“[3] Allerdings lassen sich mit einer solchen Sexualmoral restriktive Beziehungsnormen wie exklusive Zweisamkeit und (der Absicht nach lebenslange) sexuelle Treue schwerlich rechtfertigen. Wenn „Selfsex“ nämlich moralisch ebenso erlaubt ist wie Sex um der puren Lust oder der Stärkung des eigenen Selbstwertgefühls willen, dann kann man eben nicht zugleich fordern, dass jeder einzelne sexuelle Akt leiblich-personaler Ausdruck einer der Absicht nach lebenslangen Bindung und Hingabe an eine einzige Person zu sein hat.

Genau diesen inkonsequenten Schritt vollzieht ein Diskussionspapier des Synodalforums zur Sexualmoral, wenn es festhält: „Wir würdigen die verschiedenen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten der Menschen sowie die auf Dauer, Treue und Ausschließlichkeit angelegten Paar-Beziehungen dieser Menschen.“ Seriell monogame, offene, polyamore oder polygame Beziehungen, die nicht auf lebenslange Dauer, sexuelle Treue und Zweisamkeit angelegt sind, bedürfen aus der Sicht des Synodalforums keiner kirchlichen Würdigung. Sie benötigen daher auch keinen Segen, selbst wenn Menschen, die in solchen Beziehungen leben, überzeugt sind, dass sie Gottes Segen brauchen und um ihn bitten. Lässt sich eine solche Ungleichbehandlung im Rahmen einer auf sittlicher (und sexueller) Autonomie basierenden Moral rechtfertigen, oder haben wir es mit einem Fall handfester Diskriminierung zu tun? Es liegt jedenfalls nicht auf der Hand, dass sexuelle Handlungen mit Personen, die entweder nicht der feste oder der einzig feste Partner sind, nicht auch Ausdruck „einer freien Bejahung des anderen um seiner selbst willen“ sein können, „sodass sich zwei erwachsene Partner in einer Beziehung auf Augenhöhe gegenseitig in ihrer sittlichen Selbstbestimmung respektieren und das Wohl, die Empfindungen und die Gesundheit des je anderen achten.“[4]

Im 2016 veröffentlichten Dokument Amoris laetitia hält Papst Franziskus fest: „Was die Pläne betrifft, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen, gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ (Nr. 251). Die Einlassungen der Befürworter einer Anerkennung und Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beruhen (auch wenn sie nicht so weit gehen, für eine Gleichstellung mit der Ehe zu optieren) offenbar auf so gearteten Analogien. Im gleichen Atemzug werden Unterschiede gegenüber der Ehe, zu der die konstitutive Offenheit für Nachkommenschaft gehört, marginalisiert und alternative Beziehungsformen diskussionslos ignoriert, diskriminiert und exkludiert. Wer sich, so wie der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing oder das Zentralkomitee deutscher Katholiken für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einsetzt, der dürfte vor der Vielfalt neuer und alter Beziehungsformen eigentlich nicht die Augen verschließen. Er sollte sie vielmehr vorurteilsfrei wahrnehmen und, wenn möglich, auch würdigen.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die vermeintliche Plausibilität der Forderung einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften das sieht, was sie sehen will, und geflissentlich übersieht, was sie nicht sehen will. Es besteht der besorgniserregende Verdacht, dass im Gebäude der kirchlichen Morallehre am Ende kein Stein auf dem anderen bliebe, wenn die geltende Segnungspraxis gelockert und entsprechend weiterentwickelt würde. Und es besteht der Verdacht, dass genau jene, die für eine „Weiterentwicklung“ der kirchlichen Sexualmoral plädieren, am klassischen Eheverständnis Maß nehmenden und dabei althergebrachten Moralvorstellungen verhaftet bleiben, die im Licht einer Sexualmoral à la Schockenhoff jedoch nicht mehr überzeugend begründbar sind. Diese Problematik gilt es offen anzusprechen und dabei absehbare Konsequenzen möglicher Forderungen zu durchdenken, bevor vorschnell kaum mehr korrigierbare Fakten geschaffen werden.

Anmerkungen

  1. Auch Befürworter der Entstigmatisierung von Homosexualität in der Kirche erkennen diese Problematik an; vgl. Ruben Schneider, „Segensfeiern? Nein, danke! Queere Kritik an Paarsegnungen für Homosexuelle“, Feinschwarz 28.10.2019. ↑
  2. Vgl. Anm. 1; zudem Richard A. Isay, Schwul sein. Die Entwicklung des Homosexuellen, München 1990, 97f. ↑
  3. Eberhard Schockenhoff, „Die Frage nach der Zäsur. Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“ auf der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 13. März 2019 in Lingen,https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2019/2019-038d-FVV-Lingen-Studientag-Vortrag-Prof.-Schockenhoff.pdf ↑
  4. Martin M. Lintner, „Ein Segen sollt ihr sein“ (vgl. Gen 12,2) Theologisch-ethische Überlegungen zu einer Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare, in: Ewald Volgger / Florian Wegscheider (Hg.), Benediktion von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Regensburg 2020, 81. ↑

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