Hängt die Moral von Gott ab?

Hängt die Moral von Gott ab?
„Wenn Gott nicht existiert, ist alles erlaubt.“ So lautet ein Diktum von Fjodor M. Dostojewski.
Wenn Gott nicht existieren würde, so der russische Schriftsteller, dann ließe sich nicht mehr verstehen, wie es moralisch verwerfliche Handlungen geben könne. Gemeint sind Handlungen, die nicht etwa nur gesetzlich, sondern moralisch verboten sind – immer, überall und für jeden. In diesem Sinn wäre es etwa auch dann moralisch verwerflich, Menschen zum Spaß zu quälen, wenn dies kein Gesetz der Welt verbieten würde.
Im Umkehrschluss besagt Dostojewskis Diktum: Wenn es nicht zutrifft, dass alles erlaubt ist, dann existiert Gott. Für nicht wenige Zeitgenossen, auch Ethiker, klingt diese Überlegung überraschend oder sogar befremdlich. Warum sollte eine für alle verbindliche Moral in letzter Analyse Gottes bedürfen?
Eine entscheidende Frage lautet in diesem Zusammenhang: Worin gründet die durch nichts und niemanden relativierbare moralische Verpflichtung, bestimmte Handlungen zu tun oder zu unterlassen? Die Stimme des Gewissens bezeugt diese Verpflichtung; aber damit ist noch nicht geklärt, woher sie kommt und worin sie gründet.
Eine solche moralische Verpflichtung ist offenbar kein naturwissenschaftlich zureichend beschreib- und erklärbares Phänomen, weder was seine Entstehung noch was seine Natur betrifft. Handelt es sich vielleicht um ein abstraktes Prinzip, das seit jeher in einer Art Ideenhimmel existiert? Das ebenfalls nicht plausibel, und es bliebe zudem völlig unklar, wie ein solches Prinzip Menschen unbedingt zu etwas verpflichten könnte.
Entspringt die moralische Verpflichtung vielleicht einfach der Vernunft? Nun trifft es zu, dass jemand nur dann Subjekt moralischer Pflichten sein kann, wenn er fähig ist zu erkennen, dass bestimmte Handlungen fundamentale Güter wie Leben, Gesundheit, Wohlstand oder Entfaltung alles in allem entweder fördern oder beeinträchtigen.
Das Problem ist jedoch, dass sich aus dem Vermögen, Handlungsfolgen einzuschätzen, keine durch nichts und niemanden zu relativierende Handlungsverpflichtung ableiten lässt.
Die beste Erklärung des Faktums einer unbedingten moralischen Verpflichtung gründet m. E. auf folgenden zwei Annahmen:
1) Die Güter der Welt lassen sich, was ihren objektiven Wert betrifft, über ihre mehr oder weniger große Ähnlichkeit mit einem unüberbietbar vollkommenen Gut erläutern. Dieses höchste Gut nennt man herkömmlich Gott. So ist etwa ein Mensch ungleich wertvoller als etwa ein Stein, ein Auto oder ein Baum, weil er eine vernunftbegabte, freie und liebesfähige Person ist. Darin ähnelt er Gott mehr als alles andere in der Welt.
2) Die durch nichts und niemanden relativierbare moralische Verpflichtung ist Ausdruck von Gottes gebietendem Willen, der letztlich in seiner vollkommenen Gerechtigkeit und Güte gründet. Diesem gerechten und richtenden Willen, den wir im Gewissen als Gottes Stimme vernehmen, kann sich letztendlich niemand entziehen. Es ist eben nicht alles erlaubt; gibt es doch jemandem, vor dem jeder Mensch einst Rechenschaft ablegen muss. Dieser fundamentale Zusammenhang wird heute oft verkannt. Darin besteht einer der vielen auffallenden Widersprüche unserer Zeit.
